Fristlose Kündigung / Gewerbliches Mietrecht
Von: , Frage gestellt am Sa, 16. Jun 2012
Hallo an alle
Mietrecht ist nicht so mein Ding...
Ich habe im Internet ein wenig vorrecherchiert und meine, verstanden zu haben, daß eine gewerbliche Mietschuld von über einer MM zur fristlosen Kündigung geeignet ist.
Frage 1) Gilt das unabhängig von der Miethöhe oder wäre es ein Unterschied, ob wir hier von einer MM von 400 Euro oder 10000 Euro sprechen?
Frage 2) Nehmen wir an, Vermieter und Mieter haben 2 Wochen vorab über die Rückstände (mehr als 1 MM aber unter 2 MM) gesprochen und der Vermieter billigt dem Mieter zu, einen Vorschlag zur Mietanpassung auf das wirtschaftlich machbare Niveau und Abwicklung der aufgelaufenen Verbindlichkeiten zu machen. Gehen wir zufsätzlich davon aus, der Mieter benötigte auch die Zeit, um mit Banken, Steuerberater und Wirtschaftsfachleuten einen Finanzierungsplan auszuarbeiten. Kann der Vermieter dann ohne vorherige Androhung einer fristlosen Kündigung den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen (neue Mietschulden sind in dem Zeitraum nicht aufgelaufen)?
Frage 3) Gibt es im Mietrecht ähnlich wie im Arbeitsrecht eine Klagefrist gegen die fristlose Kündigung, die einzuhalten ist und muß der Mieter (bei erwägter Klage gegen die Kü) das Objekt am Folgetag ohne Gegenwehr für den Vermieter räumen, wenn dieser ihn dazu auffordert?
(MM = Monatsmiete)
Danke im Voraus für alle fachkundigen und hilfreichen Hinweise.
Gruß,
LeoLo
Mietrecht ist nicht so mein Ding...
Ich habe im Internet ein wenig vorrecherchiert und meine, verstanden zu haben, daß eine gewerbliche Mietschuld von über einer MM zur fristlosen Kündigung geeignet ist.
Frage 1) Gilt das unabhängig von der Miethöhe oder wäre es ein Unterschied, ob wir hier von einer MM von 400 Euro oder 10000 Euro sprechen?
Frage 2) Nehmen wir an, Vermieter und Mieter haben 2 Wochen vorab über die Rückstände (mehr als 1 MM aber unter 2 MM) gesprochen und der Vermieter billigt dem Mieter zu, einen Vorschlag zur Mietanpassung auf das wirtschaftlich machbare Niveau und Abwicklung der aufgelaufenen Verbindlichkeiten zu machen. Gehen wir zufsätzlich davon aus, der Mieter benötigte auch die Zeit, um mit Banken, Steuerberater und Wirtschaftsfachleuten einen Finanzierungsplan auszuarbeiten. Kann der Vermieter dann ohne vorherige Androhung einer fristlosen Kündigung den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen (neue Mietschulden sind in dem Zeitraum nicht aufgelaufen)?
Frage 3) Gibt es im Mietrecht ähnlich wie im Arbeitsrecht eine Klagefrist gegen die fristlose Kündigung, die einzuhalten ist und muß der Mieter (bei erwägter Klage gegen die Kü) das Objekt am Folgetag ohne Gegenwehr für den Vermieter räumen, wenn dieser ihn dazu auffordert?
(MM = Monatsmiete)
Danke im Voraus für alle fachkundigen und hilfreichen Hinweise.
Gruß,
LeoLo
