Hallo JTR
Vermutlich bist du hier auf dem falschen Brett. Das Problem dürfte hier bei http://www.google.de/search?sourceid=mozclient&num=1… mit 17.000 Treffern eine Antwort geben. Ich verstehe nicht, warum jeder seine eigene Antwort haben möchte. Na gut, nun bist du schon mal da…
Ausdrücklich von mir keine Rechtssicherheit, sondern eher aus dem Bauch und der kann sich irren.
Sie wird aufgefordert einen Betrag von 59 Euro umgehend zu
überweisen, das ansonten weiter hohe Inkassogebühren fällig
würden. Die Rechnung ist als PDF beigefügt und recht gut
gemacht.
Lasse dich von Inkasso nicht bluffen, sie sind nicht der Gerichtsvollzieher. Letztlich ist es so, das dieses Büro die Forderung kauft und den Betrag+Gebühren einziehen möchte.
Nun dürfte noch entscheident sein, ob diese (falls nachweißlich überhaupt) empfangene Leistung auch diesem Wert entspricht oder eher sittenwidrig ist. Letztlich wird jeder schwachsinnige Horoskop von jedem normal denkenden Richter als grober Dummfug eingeordnet und jeder Homepagebesitzer könnte auf seiner Page einen Button platzieren auf welchem steht: „Wer hier drauf klickt zahlt 100, wer nicht nur 50 €s“. Wer schon mal im Internet ein Geschäft abgewickelt hat, weiß welcher Aufwand notwendig ist, um ihm Rechtskraft zu verleihen!
Damit dürfte in einem Gerichtsverfahren der Vollzug kaum angeordnet werden können. Binäre Horoskope sind mir übrigens schon seit 20 Jahren bekannt.
der hinterwäldler