Lebensprognose.com

Hallo Wissende,

meine Tochter hat per Email eine Mahnung einer angeblichen Firma Lebensprognose.com Xentria AG mit Sitz in der Schweiz erhalten. Sie soll dort eine Lebensprognose per Internet bestellt haben. Die angeblichen Ergebnisse sind als Link (den wir natürlich nicht angeklickt haben) beigefügt.

Sie wird aufgefordert einen Betrag von 59 Euro umgehend zu überweisen, das ansonten weiter hohe Inkassogebühren fällig würden. Die Rechnung ist als PDF beigefügt und recht gut gemacht.

Hat von euch schon mal jemand was davon gehört? Muss ich mich gegen diese Mahnung wirklich wehren und ist nur gut gemachte Spam?

Bitte lasst mich wissen, was ihr tun würdet?

Danke.

Hallo,

http://www.talkingermany.de/1202/

Solche Geschichten kommen in letzter Zeit im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“. Einfach mal dort nachfragen (FAQ:1129 aber dann unbdeingt berücksichtigen)

Gruß
Sticky

Hallo,

Hat von euch schon mal jemand was davon gehört? Muss ich mich
gegen diese Mahnung wirklich wehren und ist nur gut gemachte
Spam?

die Frage taucht in ähnlicher Form alle paar Tage im Rechtsbrett auf. Ich pflege zu antworten, daß man die Seiten auch lesen sollte, auf denen man sich bewegt. So ist auf besagter folgendes zu lesen:

"Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse 84.60.xxx.xx bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: dslb-084-060-xxx-xxx.pools.arcor-ip.net identifizierbar.

Durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars nehmen Sie die Möglichkeit Lebensprognose Test zu machen. lebensprognose.com wertet ihren Test in Echtzeit aus und stellt Ihnen Daten und Fakten rund um das Thema Lebenserwartung und Lebensprognose zur Verfügung.Unsere Teilnahmebedingungen finden Sie hier. Nach Anmeldung bei lebensprognose.com beauftragen Sie lebensprognose.com für Sie den Test bereitzustellen sowie ein Zertifikat auszustellen. Für den lebensprognose.com Service zahlen Sie einmalig 59 Euro Euro. "

Um zu beurteilen, ob Deine Tochter überhaupt rechtsfähig ist und inwieweit sich das auf die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrages auswirkt, fehlen die notwendigen Informationen.

Gruß,
Christian

http://www.talkingermany.de/1202/

Eher leer, die Seite, zumindest bei mir.

Gruß,
Christian

Auch hallo.

Um die Sache (trotz ‚Allg. Rechtsfragen‘) kurz und knapp zu erschlagen:
http://chrisblog.de/2006/08/30/lebenserwartung/ (analog hierzu)
Zitat von ganz unten der besagten Seite: "Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse 84.168.xxx.xx bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: xxxxxxxx.dip.t-dialin.net identifizierbar.

Durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars nehmen Sie die Möglichkeit Lebensprognose Test zu machen. lebensprognose.com wertet ihren Test in Echtzeit aus und stellt Ihnen Daten und Fakten rund um das Thema Lebenserwartung und Lebensprognose zur Verfügung.Unsere Teilnahmebedingungen finden Sie hier. Nach Anmeldung bei lebensprognose.com beauftragen Sie lebensprognose.com für Sie den Test bereitzustellen sowie ein Zertifikat auszustellen. Für den lebensprognose.com Service zahlen Sie einmalig 59 Euro Euro."

Und enthält das Schreiben einen Hinweis von wg. Legitimation zur Erledigung von Rechtsgeschäften ? jurablogs.com @ inkassobüro

mfg M.L.

Hi,

vielen Dank für den Link. Ich weiß zwar noch nicht was ich machen werde. Aber alleine bin offensichtlich nicht.

Jürgen

Um zu beurteilen, ob Deine Tochter überhaupt rechtsfähig ist
und inwieweit sich das auf die Wirksamkeit des geschlossenen
Vertrages auswirkt, fehlen die notwendigen Informationen.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,
meine Tochter ist 15 und kann ein solches Rechtsgeschäft doch nicht ohne meine Zustimmung vornehmen. Und die habe ich nicht gegeben.

Gruß
Jürgen

Hallo,

meine Tochter ist 15 und kann ein solches Rechtsgeschäft doch
nicht ohne meine Zustimmung vornehmen. Und die habe ich nicht
gegeben.

weswegen ich erwähnte, daß der bessere Ort für die Frage das Rechtsbrett gewesen wäre. Dort bist Du dann in sehr guter Gesellschaft.

Gruß,
Christian

Hallo Jürgen,

meine Tochter ist 15 und kann ein solches Rechtsgeschäft doch
nicht ohne meine Zustimmung vornehmen. Und die habe ich nicht
gegeben.

Du bewegst Dich stark darauf zu, die Beiträge hier als Rechtsberatung anzusehen. Das sind sie nicht, das wäre auch nicht erlaubt.
Ziehe aus den Beiträgen keine falschen Schlüsse, die Dir in ungünstigen Fällen schaden könnten. Niemand hier kennt Details und deshalb kann Dir hier auch Niemand einen Rat geben.

Gruß, Rainer

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Hallo JTR

Vermutlich bist du hier auf dem falschen Brett. Das Problem dürfte hier bei http://www.google.de/search?sourceid=mozclient&num=1… mit 17.000 Treffern eine Antwort geben. Ich verstehe nicht, warum jeder seine eigene Antwort haben möchte. Na gut, nun bist du schon mal da…

Ausdrücklich von mir keine Rechtssicherheit, sondern eher aus dem Bauch und der kann sich irren.

Sie wird aufgefordert einen Betrag von 59 Euro umgehend zu
überweisen, das ansonten weiter hohe Inkassogebühren fällig
würden. Die Rechnung ist als PDF beigefügt und recht gut
gemacht.

Lasse dich von Inkasso nicht bluffen, sie sind nicht der Gerichtsvollzieher. Letztlich ist es so, das dieses Büro die Forderung kauft und den Betrag+Gebühren einziehen möchte.

Nun dürfte noch entscheident sein, ob diese (falls nachweißlich überhaupt) empfangene Leistung auch diesem Wert entspricht oder eher sittenwidrig ist. Letztlich wird jeder schwachsinnige Horoskop von jedem normal denkenden Richter als grober Dummfug eingeordnet und jeder Homepagebesitzer könnte auf seiner Page einen Button platzieren auf welchem steht: „Wer hier drauf klickt zahlt 100, wer nicht nur 50 €s“. Wer schon mal im Internet ein Geschäft abgewickelt hat, weiß welcher Aufwand notwendig ist, um ihm Rechtskraft zu verleihen!

Damit dürfte in einem Gerichtsverfahren der Vollzug kaum angeordnet werden können. Binäre Horoskope sind mir übrigens schon seit 20 Jahren bekannt.

der hinterwäldler

Letztlich wird jeder
schwachsinnige Horoskop von jedem normal denkenden Richter als
grober Dummfug eingeordnet

Heißt das also, ich darf in den nächsten Esoterikshop gehen, den ganzen Ramsch mitnehmen, nichts bezahlen, und keiner könnte mir was tun?
Nette Ausichten.

LG
Stuffi

Hallo Stuffi

Heißt das also, ich darf in den nächsten Esoterikshop gehen,
den ganzen Ramsch mitnehmen, nichts bezahlen, und keiner
könnte mir was tun?

Wieso, benötigst du sowas so dringend. Na gut, es gingen ja sogar schon deutsche Minister und ein deutscher Kanzler zur Buchella.

Deine Frage wäre wohl eher auf diesem Brett http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/board.fpl?.. zu diskutieren :wink:)) und hat mit diesem hier auch nicht das Geringste gemeinsam! Normal denkende Menschen gehen da auch nicht hinein. Was sollten sie damit auch anfangen?

Frage mal eine Versicherung, ob sie für solche Ladengeschäfte eine Police irgend einer Art austellt. Das dürfte vieles erklären.

Fest steht, wer absichtlich in einen solchen Laden geht muß davon ausgehen, das er grundsätzlich bei jedem Kauf über den Tisch gezogen wird. Nicht umsonst hat man sich auf den Vertrieb im Internet spezialisiert zb. Harald Alke (deklariert seinen Müll als Kunstwerke:smile:)), Lebensprognose und andere. Dort werden für wertlosen Tand horrente Summen verlangt.

Ebensogut kannst du TuneUp oder ZoneAlarmPro kaufen. Das dürfte nun wieder hierher passen und bei jedem User mit Brain ein merkwürdiges Lächeln erzeugen.

der hinterwäldler

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