eine Aushilfe wird nach 2 Monaten Vollzeit nicht mehr benötigt.
muß man Aushilfen freistellen?
Alle Mitarbeiter können bestätigen, daß es nur eine Aushilfe war.
Ein schriftl. Vertrag existiert nicht.
Jedoch eine Meldung zur Sozialversicherung und eine Abrechnung von August:
Steuerklasse: 1 (Steuerkarte liegt vor)
Personengruppe: 101
- bedeutet: keine besonderen Merkmale
Angaben zur Tätigkeit: 91347 - die 4 heißt „Vollzeitarbeit“
- die 7 heißt „keine Angaben zur Ausbildung“
GV: nein - kein geringfügig Beschäftigter
MFB: nein - kein mehrfach geringfügig Beschäftigter
im Speptember hat die Aushilfe 10 Tage Urlaub gemacht und hat für 5 Tage eine Krankmeldung eingereicht.
Sie wurde an allen Tagen durch andere Aushilfen ersetzt.
kann die „Aushilfe“ beim Arbeitsgericht Klage auf Feststellung der Weiterbeschäftigung stellen?
Ebenfalls eine Klage auf Lohnfortzahlung?
Darf das August-Gehalt als Durchschnitts-Bruttolohn angegeben werden?
Eine September-Abrechnung und eine Abmeldung bei der Krankenkasse ist noch nicht erfolgt. Ebenso ist die Steuerkarte noch nicht wieder abgeholt/zugeschickt worden.
Ist die Rechtslage eindeutig?
Reicht die Abrechnung/Meldebescheinigung als Beweis?
Gruß:smile: