Kurzfristig frei nehmen

Hallo

Den Grund, warum er frei haben will, möchtest Du uns aber nicht verraten, hm?

Hat Hänschen ein Recht darauf frei zu bekommen?

Daher erst mal: Nein.

Worin liegt eigentlich der Sinn, dem Antwortenden Zitate zu erschweren?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Den Grund, warum er frei haben will, möchtest Du uns aber
nicht verraten, hm?

ähm, also er muss jemanden wohin bringen.
Ja, es gibt ÖPNV, aber die Fahrt kostet mit eben diesen etwa das dreifache an Geld und das fünffache an Zeit, zusätzlich zu den 10 fachen Nerven. Macht es denn einen Unterschied, ob er zu ner Hochzeit will oder bloß shoppen gehen?
Schließlich kann ja auch keiner im Betrieb was dafür dass die Frau im Krankenhaus liegt aber da wird die Abwesenheit einfach geduldet. Und das ist wahrlich nicht die erste „Extrawurst“ die Kläuschen bekommt. Ab und an bekommt man da (also zumindest ich als Außenstehende) schon das Gefühl, dass sich manche Leute dort alles erlauben können und andere eben nicht.

Worin liegt eigentlich der Sinn, dem Antwortenden Zitate zu
erschweren?

Sorry, ich fand / finde die Fragestellung so blödsinnig, dass ich sie nicht ins Archiv wandern lassen wollte. Aber ist ok, ich machs nie wieder :smile:

LG Timi

Guten Abend!

ähm, also er muss jemanden ;wohin bringen.
Ja, es gibt ÖPNV, aber die :Fahrt kostet…
Macht es denn einen :Unterschied, ob er zu ner :Hochzeit will oder bloß :shoppen gehen?

Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf freie Tage während der normalen Arbeitszeit. Es muß einen triftigen Grund geben. Eigene Hochzeit oder Tod des Ehepartners wären sicher Gründe; der Wunsch „mal shoppen zu gehen“ oder „jemanden wohin zu bringen“ ganz sicher nicht.

Die Arbeit als Existenzgrundlage von Menschen ist nun einmal von einiger Bedeutung. Wenn es am Arbeitsplatz bereits einen Personalengpaß gibt und ein weiterer Mitarbeiter möchte aus eher unwichtigem Anlaß frei bekommen, wird jeder Vorgesetzte solches Ansinnen ablehnen.

Fehlt Dir vielleicht ein Stück von der Vorstellung, wie ein Unternehmen in die Lage versetzt wird, am Monatsende Gehälter und Sozialabgaben zu zahlen?

Gruß
Wolfgang

Hallo,

dazu, ob und wann das Unternehmen Gehälter und Sozialabgaben bezahlt möchte ich mal lieber nichts sagen.

Es geht mir eher um die Gleichbehandlung. Es ist egal wann, einige Mitarbeiter haben sich immer nach anderen zu richten. Wenn zB Hans und Klaus am gleichen Tag frei nehmen wollen wird Klaus frei bekommen, auch wenn Hans zwei Monate vorher gefragt hat. Und bei Klaus sind es dann so „wichtige Dinge“ wie tapezieren etc, die unbedingt während der Arbeitszeit erledigt werden müssen.

Außerdem hat Klaus ohnehin scheinbar Narrenfreiheit, kommt und geht wie es ihm beliebt. zB ist die normale Arbeitszeit von 6 bis 15 Uhr, er kommt dann mal um 7 (bis dahin kann Hans zB nicht arbeiten, weil er ja allein wär) und geht um 12. Oder aber da werden statt 1/2 Std. ohne Bescheid zu geben plötzlich mal 3 Std. Pause gemacht usw. Da fragt auch niemand, warum und ob er das darf. Das wird einfach akzeptiert. Dafür darf dann Hans zb mal eine Std. länger arbeiten, sonst würde man ja nicht mit der Arbeit hinterherkommen.

Die Arbeit als Existenzgrundlage von Menschen ist nun einmal
von einiger Bedeutung. Wenn es am Arbeitsplatz bereits einen
Personalengpaß gibt und ein weiterer Mitarbeiter möchte aus
eher unwichtigem Anlaß frei bekommen, wird jeder Vorgesetzte
solches Ansinnen ablehnen.

Es gibt ja angeblich keinen Personalengpass. Ein Mitarbeiter hat vor einigen Monaten die Firma verlassen und soll nicht ersetzt werden, die Regel ist es also, dass nur Hans und Klaus dort arbeiten. Die Frau und Paul arbeiten in einem anderen Gebäude.

Aber immer ist es so, dass Paul zur Aufsicht kommt, wenn Klaus weg will. Nur umgekehrt scheint das nicht möglich zu sein.

Den Grund warum er frei haben möchte hat Hans übrigens gar nicht genannt, es wurde auch nie nach sowas gefragt (bei keinem).

Aber ist nun auch egal, Hans ist inzwischen bei der Arbeit eingetroffen, der ÖPNV hat sich noch 5 € mehr einverleibt, als er ohnehin schon kostet (nette Fahrkartenautomaten :wink: und ich hatte mir die Antwort ja ohnehin schon vorher gedacht.

Danke für eure Antworten.

LG Timi

Scheffe und Moral?
Moin, Timi,

es ist eigentlich ganz einfach: Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Gerechtigkeit. Wenn Scheffe Kläusken liebt und Hänsken trampelt, dann liegt es bei Hänsken, dem aus dem Wege zu gehen. Nicht schön, aber wahr.

Der Gesetzgeber kümmert sich nicht um solche Dinge, weil er damit überfordert wäre. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben einen Vertrag, der ihr gegenseitiges Verhalten regelt. Das ist schon schwer genug - das Verhältnis im Drei-(oder Viel-)eck zu regeln ist einfach nicht möglich.

Gruß Ralf