Trainingsunterlagen/Notebook zurück bei Krankheit?

Hallo

Und wieder mal ein Artikel, wo die Frage nicht übernommen wird. Der einzige Sinn dabei erscheint mir, das Antworten zu erschweren…

Also denn, wenn ich Deine erste Frage richtig in Erinnerung habe, möchtest Du wissen, ob der AG die Unterlagen einfordern darf:

Ja, wenn es sein Eigentum ist. Allerdings bist Du während der Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet, Sie ihm auf dem goldenen Tablett zu präsentieren. Es kann also gut sein, daß Du sie ihn abholen läßt. Erfreut wird er darüber vermutlich nicht sein. Das mußt Du selber wissen, ob das ein großer Umstand für dich ist, sie vorbeizubringen.

Wenn ich Deine zweite Frage richtig in Erinnerung habe, möchtest Du wissen, ob Du dich dagegen wehren kannst, wenn der Arbeitgeber kein Interesse mehr an Dir hat: Nein. Natürlich kannst Du bei Geltung des KSchG gegen eine Kündigung klagen. Aber „Interesse an mir haben“ kann man eben nicht einklagen.

Gruß,
LeoLo