Hi,
das bedeutet, dass die Kündigung zum Letzten eines Monats erfolgen muss, mindestens jedoch mit einem Monat Vorlauf.
Beispiel: Du willst ab 1. Juni eine neue Stelle antreten. Dann müsstest Du zum 31. Mai kündigen, die Kündigung aber spätestens am 30. April zugestellt haben.
So mein Verständnis.
Viele Grüße
Jana
Hallo
Ich weiß, Deine Aussage ist korrekt, aber ich will da kurz niggelig etwas zur Sicherheit klarstellen.
Beispiel: Du willst ab 1. Juni eine neue Stelle antreten. Dann
müsstest Du zum 31. Mai kündigen, die Kündigung aber
spätestens am 30. April zugestellt haben.
Die Kündigung muß in den Machtbereich des AG kommen, ihm also zugehen. „Zugestellt“ kann sie auch sein, wenn sie im Briefkasten liegt. Gerade im obigen Beispiel ist der 30.04. aber ein Samstag. Wenn jedoch Samstags der Betrieb ruht, würde die Kü bei postalischer Zustellung dem AG aber erst am Montag tatsächlich zugehen und die Kü würde erst zum 30.06. wirksam. Somit wäre in diesem Falle ein Zugang am Freitag dem 29.04. sicherzustellen.
Gruß,
LeoLo