Wenn die Liebe zw. Arbeitnehmer und -geber tot ist

Hi!

Ein Arbeitnehmer hat gekündigt, weil man mehreren mündlichen Versprechungen nicht nachgekommen ist, dadurch ist ihm sein Job zu schwer geworden. Man will den Arbeitnehmer allerdings erst nach Ablauf der vollständigen Kündigungsfrist gehen lassen - das sind mehrere Monate.

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag…

Kann dieser Arbeitnehmer zum Beispiel gesundheitliche Probleme als Kündigungsgrund angeben, um doch vor der vereinbarten Kündigungsfrist gehen zu können? (Bei der Kündigung wurde noch kein Kündigungsgrund angegeben.)

Naja - die erste Wahl bei gesudheitlichen Problemen ist eine Arbeitsunfähigkeit mit entsprechender Bescheinigung. Das beendet das Arbeitsverhältnis jedoch noch nicht!

Was wären eventuelle (negative) Folgen eines solchen Schreibens?

Da der Arbeitgeber unter Umständen nicht gerade verblödet ist: Ein schlechtes Zeugnis?

Oder weiß jemand einen anderen Grund oder eine andere Möglichkeit, schneller aus dem Dienstverhältnis austreten zu können/müssen :wink:?

Schon mal versucht, eine Aufhebung zu vereinbaren?

LG
Guido, der darum bittet, eine evtl. Antwort nicht im Archiv unsichtbar zu machen, da sich das Antworten dann unkomplizierter gestaltet

Hallo Guido

Schon mal versucht, eine Aufhebung zu vereinbaren?

Der Satz „Man will den Arbeitnehmer allerdings erst nach Ablauf der vollständigen Kündigungsfrist gehen lassen“ läßt auf eine gewisse Aussichtslosigkeit dieses Ansinnens schließen…

:o)

Gruß,
LeoLo

Dachte ich mir auch!
Hi LeoLo!

Schon mal versucht, eine Aufhebung zu vereinbaren?

Der Satz „Man will den Arbeitnehmer allerdings
erst nach Ablauf der vollständigen Kündigungsfrist
gehen lassen“ läßt auf eine gewisse Aussichtslosigkeit
dieses Ansinnens schließen…

Da stimme ich Dir ja zu - nur:
Das, was ein AG evtl. mal in großer Runde erzählt, und das, was er letztendlich bei einem 4-Augen-Gespräch sagt, kann schon mal abweichen.

Da ich nicht genau wusste, woher die Information, dass er den AN nicht gehen lassen will kam, dachte ich mir, der Hinweis kann nicht schaden!

LG
Guido