Hallo. Angenommen jemand bewirbt sich um einen Ausbildungsplatz und hat eine chronische Erkrankung wie z.B. einen minimalen Herzklappenfehler (der seine Belastbarkeit laut Arzt um 0,0% einschränkt und sich nicht verschlechtern wird; nach längeren Beobachtungen festgestellt) oder eine chronische, „rudimentäre“ Tic-Störung (die sich in der Öffentlichkeit nicht zeigt und ansonsten die Leistungs- u. Konzentrationsfähigket auch um 0% einschränkt), müssen diese Krankheiten bei der Bewerbung um den Ausbildungsplatz angegeben werden oder können sie aufgrund von Irrelevanz verschwiegen werden?
Falls sie verschwiegen werden können, gibt es einen Unterschied zwischen „normalen“ Ausbildungen und Ausbildungen zur Personenbeförderung und ähnlichem? Eigentlich ist dort die Tauglichkeit ja kritischer zu betrachten als bei einem Bürojob, aber wenn die Krankheitsausprägungen „irrelevant“ sind können Sie dann ohne rechtliche Konsequenzen verschwiegen werden? Handelt es sich evtl. rechtlich gesehen gar nicht um eine Krankheit?
Gruß