Vollen Urlaubsanspruch nach Kündigung?

Von: , Frage gestellt am So, 29. Mai 2005

Hallo zusammen,

ich bin Auszubildender im ersten Lehrjahr und werde nach 12 monatiger Arbeit kündigen.

Nun meine Frage:
Steht mir der volle Jahresurlaub von 26 Tagen zu, obwohl im zum 31. Juli kündige, oder wird das anteilig berechnet? Also 26/12 * 7 Monate.

Wenn jemand die Antwort evtl mit Gesetzesparagraphen weiß, wäre das klasse!

Danke im Voraus!

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten 0 hilfreich
    Re: Vollen Urlaubsanspruch nach Kündigung?

    Hallo. ich bin Auszubildender im ersten Lehrjahr und werde nach 12
    monatiger Arbeit kündigen.
    Nun meine Frage:
    Steht mir der volle Jahresurlaub von 26 Tagen zu, obwohl im
    zum 31. Juli kündige, oder wird das anteilig berechnet? Also
    26/12 * 7 Monate.

    Wenn jemand die Antwort evtl mit Gesetzesparagraphen weiß,
    wäre das klasse!
    Ich hätte das hier im Angebot: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/__7.html
    von http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/
    Oder hier: http://www.arbeitsrecht.de (irgendwo)
    Es sei denn, dass Azubi's nicht denselben Status wie reguläre AN besitzen ;-)

    HTH
    mfg M.L.

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vollen Urlaubsanspruch nach Kündigung?

    Steht mir der volle Jahresurlaub von 26 Tagen zu, obwohl im
    zum 31. Juli kündige, oder wird das anteilig berechnet? Also
    26/12 * 7 Monate.
    Hallo RedClown, Anspruch besteht auf den vollen gesetzlichen Urlaub (meist auch - wenn keine Zwölftelung stattfindet - auf den Urlaub der über das gesetzliche Minimum hinaus geht). Siehe link zum Bundesurlaubsgesetz von Markus §§ 4+5.
    Wenn der Arbeitgeber dir den Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen nicht gewähren kann, dann wird er abgegolten (also bezahlt).

    MfG

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