Vollen Urlaubsanspruch nach Kündigung?
Von: , Frage gestellt am So, 29. Mai 2005
Hallo zusammen,
ich bin Auszubildender im ersten Lehrjahr und werde nach 12 monatiger Arbeit kündigen.
Nun meine Frage:
Steht mir der volle Jahresurlaub von 26 Tagen zu, obwohl im zum 31. Juli kündige, oder wird das anteilig berechnet? Also 26/12 * 7 Monate.
Wenn jemand die Antwort evtl mit Gesetzesparagraphen weiß, wäre das klasse!
Danke im Voraus!
