Gehaltsreduzierung zulässig?

Von: , Frage gestellt am Mo, 6. Jun 2005
Hallo zusammen!
Angenommen ein Angestellter hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der keinem Tarif angeschlossen ist und der in einem kleinen Betrieb (< 5 Leute) tätig ist. Dieser Angestellte hat mit einem Bruttogehalt X angefangen. Weil es dem Betrieb schlecht ging hat der AN sein Gehalt um 10 % freiwillig reduziert. Nun möchte der AG weiter reduzieren. Da es ohnehin keine Gratifikationen oder Urlaubsgeld gibt, soll wieder das Gehalt Thema sein.
Frage: kann der AG das einseitig bestimmen? Angenommen der AN ist zu keinen weiteren Gehaltseinschränkungen bereit und erhält seine Kündigung: kann der AN die 10 % Einbußen zurückfordern, da es nichts schriftlich gibt?

Gruß,
Lotte

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gehaltsreduzierung zulässig?
    Hallo Frage: kann der AG das einseitig bestimmen?
    Nein Angenommen der AN
    ist zu keinen weiteren Gehaltseinschränkungen bereit und
    erhält seine Kündigung: kann der AN die 10 % Einbußen
    zurückfordern, da es nichts schriftlich gibt?
    Kommt auf den Wortlaut des AV an, insbesondere die Frage, ob alle Vertragsänderung uneingeschränkt der Schriftform bedürfen.

    Gruß,
    LeoLo
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