Gehaltsreduzierung zulässig?
Von: , Frage gestellt am Mo, 6. Jun 2005
Hallo zusammen!
Angenommen ein Angestellter hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der keinem Tarif angeschlossen ist und der in einem kleinen Betrieb (< 5 Leute) tätig ist. Dieser Angestellte hat mit einem Bruttogehalt X angefangen. Weil es dem Betrieb schlecht ging hat der AN sein Gehalt um 10 % freiwillig reduziert. Nun möchte der AG weiter reduzieren. Da es ohnehin keine Gratifikationen oder Urlaubsgeld gibt, soll wieder das Gehalt Thema sein.
Frage: kann der AG das einseitig bestimmen? Angenommen der AN ist zu keinen weiteren Gehaltseinschränkungen bereit und erhält seine Kündigung: kann der AN die 10 % Einbußen zurückfordern, da es nichts schriftlich gibt?
Gruß,
Lotte
Angenommen ein Angestellter hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der keinem Tarif angeschlossen ist und der in einem kleinen Betrieb (< 5 Leute) tätig ist. Dieser Angestellte hat mit einem Bruttogehalt X angefangen. Weil es dem Betrieb schlecht ging hat der AN sein Gehalt um 10 % freiwillig reduziert. Nun möchte der AG weiter reduzieren. Da es ohnehin keine Gratifikationen oder Urlaubsgeld gibt, soll wieder das Gehalt Thema sein.
Frage: kann der AG das einseitig bestimmen? Angenommen der AN ist zu keinen weiteren Gehaltseinschränkungen bereit und erhält seine Kündigung: kann der AN die 10 % Einbußen zurückfordern, da es nichts schriftlich gibt?
Gruß,
Lotte
