TVöD - Neueinstellung - Was ist wirklich zu beacht

Von: , Frage gestellt am Mo, 5. Sep 2005

Sehr geehrte Expertinnen und Experten,

nehmen wir mal an jemand ist im Moment gerade in Verg.-Gr. Vb/IVb (BAT/VKA) eingruppiert. Diesem wurde eine Stelle bei einem anderen Arbeitgeber angeboten, welche mit BAT IVa (BAT/VKA) bewertet ist.

Was gibt es hinsichtlich des neuen TVöD eigentlich alles zu beachten?

Welche Besitzstandsregelungen entfallen, wenn die Einstellung erst ab dem 01.10.2005 erfolgt?

Lohnt sich der Stellenwechsel - im Hinblick auf die künftigen Regelung des TVÖD...?

Leider ist im Internet hierüber nicht viel Verwertbares zu finden...

Würde mich über alle Antworten, Hinweise und Ratschläge sehr freuen !
Vielen Dank im voraus !
Robert

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: TVöD - Neueinstellung - Was ist wirklich zu be

    Hallo Robert,
    Du wirst hier wohl kaum einen ausgefuchsten Tarifexperten finden, der Dir dazu was sagen kann. Und schon gar nicht in einer Kurzfassung.
    Du findest aber hier wenigstens einiges zu den Besitzstandsregelungen.
    Da musst Du die für Dich in Frage kommenden aber schon selbst nachlesen.
    (Uff, was ein kompliziertes Regelwerk)
    Gruß
    Peter

    http://www.boorberg.de/sixcms/media.php/574/wegweise...

    "Wegweiser TVöD
    Einführung in den TVöD/Überleitungsregelungen/Einmalzahlungen/ Jahressonderzahlungen"

  2. Antwort von nach 21 Stunden 1 hilfreich
    Re: TVöD - Neueinstellung - Was ist wirklich zu be

    Sehr geehrte Expertinnen und Experten,
    Hallo auch! nehmen wir mal an jemand ist im Moment gerade in Verg.-Gr.
    Vb/IVb (BAT/VKA) eingruppiert. Diesem wurde eine Stelle bei
    einem anderen Arbeitgeber angeboten, welche mit BAT IVa
    (BAT/VKA) bewertet ist.
    ---> Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 10 oder 11 (je nachdem, ob die Stelle bisher noch einen Aufstieg in die BAT III vorgesehen hat oder nicht) Was gibt es hinsichtlich des neuen TVöD eigentlich alles zu
    beachten?
    ---> Unmengen, vor allem Folgendes: Jeder Arbeitgeberwechsel führt zu einem Verlust der Besitzstand- und Vertrauensschutzregelungen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt. Welche Besitzstandsregelungen entfallen, wenn die Einstellung
    erst ab dem 01.10.2005 erfolgt?
    --> s.o. Lohnt sich der Stellenwechsel - im Hinblick auf die künftigen
    Regelung des TVÖD...?
    ---> Kommt darauf an (Familienstand, Kinder, Was hast Du bisher verdient ....) und kann so pauschal nicht gesagt werden. Das Mindestbrutto in der Entgeltgruppe 10 liegt bei 2340 Euro, nach einem Jahr bei 2600 Eur. Leider ist im Internet hierüber nicht viel Verwertbares zu
    finden...
    ---> Der TVÖD ist nach wie vor nicht veröffentlicht und nicht von den tarifvertragsparteien unterschrieben! Würde mich über alle Antworten, Hinweise und Ratschläge sehr
    freuen !
    Vielen Dank im voraus !
    Robert
    Bitte ...

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: TVöD - Neueinstellung - Was ist wirklich zu

      Hallo,
      irgendwie ist es schon abstrus:
      ---> Der TVÖD ist nach wie vor nicht veröffentlicht und
      nicht von den tarifvertragsparteien unterschrieben!

      und trotzdem schreibt das BMI in seinen Publikationen z.B. hier:

      ".....BETREFF § 13 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung
      des Übergangsrechts (TVÜ-Bund)
      HIER Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, für privat versicherte Angestellte, für die bis zum 30. September
      2005 § 71 BAT Anwendung findet
      ANLAGE - 1 -
      Mit In Kraft Treten des neuen Tarifrechts zum 1. Oktober 2005 wird für alle Beschäftigten bei
      Arbeitsunfähigkeit infolge von unverschuldeter Krankheit....."

      und es gibt eine

      ".....N i e d e r s c h r i f t
      Über die Redaktionsverhandlungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
      zur Umsetzung der Ergebnisse der Tarifrunde 2005 am 19. April 2005 in Hannover (VKA und ver.di)......
      .....III. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
      Die Tarifvertragsparteien verständigen sich auf die als Anlage 2 beigefügten Tarifregelungen zum Bereitschaftsdienst und zur Rufbereitschaft. Hinsichtlich der kursiv gedruckten Textstellen steht eine abschließende redaktionelle Bearbeitung noch aus.
      Die Tarifvertragsparteien stimmen darin überein, dass für die Bezahlungsregelungen des Bereitschaftsdienstes im TV-Ü für die Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü entsprechende Bereitschaftsdienstentgelte
      gefunden werden müssen.
      Die Tarifvertragsparteien vereinbaren eine Erklärungsfrist bis zum 30. April 2005...."

      Auch einen "Kommentar" zu diesem Tarifvertrag gibt es schon. Siehe den link in meiner vorherigen Antwort.

      Wenn ich das richtig verstanden habe, wird das ganze noch tollhäusiger, wenn sich die Arbeitgeber unter Berufung auf die Mehrbegünstigungsklausel die "Rosinen" etwa aus einem Tarifvertrag der Länder herauspicken.

      Mal sehen. Meine Frau ist im Betriebsrat eines privatisierten Krankenhauses. Auf DAS Chaos bin ich gespannt.
      Gruß
      Peter

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Die Umsetzung wurde schon begonnen ...

        Hallo!

        Der TV-Ü (für die Überleitung) wurde schon veröffentlicht. Er enthält recht viele handwerkliche Fehler und Unklarheiten. Trotzdem haben die Abeitgeber schon mit der Umsetzung begonnen. Es ist ja sonst auch nicht zu schaffen (so auch nicht --> anderes Thema). Auch wir haben die vorhandenen Infos schon veröffentlicht und werden jedem Beschäftigten im Oktober noch eine Info zum Gehaltszettel beifügen. Alles bisher unter Vorbehalt!

        Gruß

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re: Frage dazu

          Hallo,
          Der TV-Ü (für die Überleitung) wurde schon veröffentlicht. Er
          enthält recht viele handwerkliche Fehler und Unklarheiten.
          Trotzdem haben die Abeitgeber schon mit der Umsetzung
          begonnen.
          Mittlerweile gibt es ja CDs, die die Umsetzung eleichtern sollen.
          Beispielsweise vom KAV Baden-Württemberg -für seine Mitglieder:

          http://www.kavbw.de

          Wenn es aber da noch viele Unklarheiten gibt, ist dann nicht zu vermuten, dass solche Programme diese Unklarheiten aus der Sicht der Arbeitgeber interpretieren? Ist da eigentlich Platz für Interpretationsspielräume?
          Gibt es so eine CD auch von den Gewerkschaften oder schlafen die wieder?
          Immerhin ist der TVÜ-KAV schon vom 1.Juni 2005 mit der Fußnote:
          "vorbehaltlich redaktioneller Anpassungen an denTVöD" !!!!!
          Wenigstens hat ja die GEW eine FAQ erstellt. Aber nicht zum TÜV !!!
          In den Unternehmen scheinen die Informationsveranstaltungen für die Belegschaften weitgehend erst im Oktober/November anzulaufen.
          Oder hast Du da andere Erfahrungen?

          viele Grüße
          Peter

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^2: Frage dazu

            Hi!

            Wir haben - dank eines pfiffigen Kollegen - ein eigenes Prüf und Eingabeschema entwickelt.

            Gleichzeit haben wir unseren Arbeitgeberverband mit Anfragen zu Interpretationsmöglichkeiten und Unklarheiten quasi überschüttet. Leider tauchen bei dem täglichen Umgang mit dem TV-Ü ständig neue Fragen auf. Da wurde an viele Dinge einfach nicht gedacht. Wenn es aber da noch viele Unklarheiten gibt, ist dann nicht
            zu vermuten, dass solche Programme diese Unklarheiten aus der
            Sicht der Arbeitgeber interpretieren? Ist da eigentlich Platz
            für Interpretationsspielräume?
            Ich weiß nicht, wie die Programme manches "interpretieren". Wie gesagt, wir haben bei den für uns unklaren Dingen nachgefragt und uns zunächst für eine mögliche Variante entschieden. Antworten auf unsrer Nachfragen gibt es bisher keine. Gibt es so eine CD auch von den Gewerkschaften oder schlafen
            die wieder?
            Keine Ahnung - Ich habe mit den Gewerkschaften nichts zu tun. Immerhin ist der TVÜ-KAV schon vom 1.Juni 2005 mit der
            Fußnote:
            "vorbehaltlich redaktioneller Anpassungen an denTVöD" !!!!!
            Wenigstens hat ja die GEW eine FAQ erstellt. Aber nicht zum
            TÜV !!!
            In den Unternehmen scheinen die Informationsveranstaltungen
            für die Belegschaften weitgehend erst im Oktober/November
            anzulaufen.
            Bei uns gibt es von Seiten des Arbeitgebers keine Informationsveranstaltung (auch aus Zeitmangel), jedoch schriftliche Infos.

            Bis dann,

            D.

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: TVöD - Neueinstellung - Was ist wirklich zu be

    Schon mal vielen Dank für die hilfreichen Antworten !

    Was mich jedoch einmal genau interessieren würde, was genau fällt alles unter diese Besitzstands- und Vertrauensschutzregelungen??

    Inwiefern werde ich dann durch den TVöD schlechter gestellt?

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: TVöD - Neueinstellung - Was ist wirklich zu

      Hi!

      Insbesondere entfallen im TVÖD sämtliche familienbezogenen Gehaltsbestandteile (Ortszuschlag). Diese werden für am 30.09/01.10. vorhandenes Personal teilweise im Rahmen von Besitzständen weitergezahlt. Wechselst Du, sind sie weg. Auch die Anrechnung von Vorzeiten (sowohl bei der Vergütung als auch bei sonstigen Dingen) ändert sich entscheidend. Damit habe ich mich aber (noch) nicht intensiver befasst.

      Aber: Würde es sich denn bei Dir tatsächlich um eine andere Behörde handeln?

      Gruß,

      D.

      • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: TVöD - Neueinstellung - Was ist wirklich zu

        Hallo D.

        - ja - würde sich tatsächlich um eine andere Behörde handeln... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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