TVöD - Neueinstellung - Was ist wirklich zu beacht
Von: , Frage gestellt am Mo, 5. Sep 2005
Sehr geehrte Expertinnen und Experten,
nehmen wir mal an jemand ist im Moment gerade in Verg.-Gr. Vb/IVb (BAT/VKA) eingruppiert. Diesem wurde eine Stelle bei einem anderen Arbeitgeber angeboten, welche mit BAT IVa (BAT/VKA) bewertet ist.
Was gibt es hinsichtlich des neuen TVöD eigentlich alles zu beachten?
Welche Besitzstandsregelungen entfallen, wenn die Einstellung erst ab dem 01.10.2005 erfolgt?
Lohnt sich der Stellenwechsel - im Hinblick auf die künftigen Regelung des TVÖD...?
Leider ist im Internet hierüber nicht viel Verwertbares zu finden...
Würde mich über alle Antworten, Hinweise und Ratschläge sehr freuen !
Vielen Dank im voraus !
Robert
