Hallo!
ist es eigentlich mit der Gesetzgebung rechtens das ein konfessioneller Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen für nicht konfessionelle Tätigkeiten (z.B. Grafikdesigner) eine (christl.) Konfessionszugehörigkeit zur Bedingung macht?
Helge
Hallo!
ist es eigentlich mit der Gesetzgebung rechtens das ein konfessioneller Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen für nicht konfessionelle Tätigkeiten (z.B. Grafikdesigner) eine (christl.) Konfessionszugehörigkeit zur Bedingung macht?
Helge
Da Du ein sehr kompliziertes Thema angesprochen hast, nur eine allgemeine Antwort: Ja, es ist unter bestimmten Bedingungen zulässig und sogar grundgesetzlich garantiert. Man nennt dies im allgemeinen den sog. „Tendenzschutz“. Es kommt dabei auf die Art des Betriebes an, ob der Tendenzschutz geltend gemacht werden kann und es gilt nicht nur für Kirchen, sondern auch u. U. für Parteien, Verlage, Vereine etc. Im Betriebsverfassungsgesetz sind für solche Arbeitgeber sogar Spezialregelungen, die die Rechte des BR einschränken oder gar aushebeln, vor allem bei Einstellungen/Kündigungen oder beim Wirtschaftsausschuss.
Jedenfalls gilt der Tendenzschutz immer für den gesamten Betrieb.
&Tschüß
WHoepfner
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Hi
Da Du ein sehr kompliziertes Thema angesprochen hast, nur eine
allgemeine Antwort: Ja, es ist unter bestimmten Bedingungen
zulässig und sogar grundgesetzlich garantiert. Man nennt dies
im allgemeinen den sog. „Tendenzschutz“. Es kommt dabei auf
die Art des Betriebes an, ob der Tendenzschutz geltend gemacht
werden kann und es gilt nicht nur für Kirchen, sondern auch u.
U. für Parteien, Verlage, Vereine etc. Im
Betriebsverfassungsgesetz sind für solche Arbeitgeber sogar
Spezialregelungen, die die Rechte des BR einschränken oder gar
aushebeln, vor allem bei Einstellungen/Kündigungen oder beim
Wirtschaftsausschuss.
Jedenfalls gilt der Tendenzschutz immer für den gesamten
Betrieb.
nun - jetzt stellt sich die Frage: was für einen Eindruck macht es, wenn der Bewerber auf eine solche Stelle konfessionslos ist und im Bewerbungsschreiben vermerkt für den Job jegliche gewünschte Konfession annehmen zu wollen ?
Die Frage ist, wie formuliert man das ohne als rückgratloser Opportunist rüberzukommen… Der AG wäre die Caritas, kath. also, der Bewrber wäre ehemals ev. und vor etwa 10 Jahren aus der Kirche ausgetreten.
Helge
gruss, Helge
nun - jetzt stellt sich die Frage: was für einen Eindruck
macht es, wenn der Bewerber auf eine solche Stelle
konfessionslos ist und im Bewerbungsschreiben vermerkt für den
Job jegliche gewünschte Konfession annehmen zu wollen?
Die Frage ist, wie formuliert man das ohne als rückgratloser
Opportunist rüberzukommen… Der AG wäre die Caritas, kath.
also, der Bewrber wäre ehemals ev. und vor etwa 10 Jahren aus
der Kirche ausgetreten.Helge
gruss, Helge
hallo,
so wie Du es oben darstellst, würde ich mir den Aufwand für die Bewerbung sparen. Bei manchen kirchlichen AG’s ist es lohnender, das Thema offensiv in der Bewerbung anzugehen (je nachdem, warum man aus der Kirche ausgetreten ist), da es manche gibt, die mehr auf das allgemeine Persönlichkeitsbild, also Werte bzw. Lebenseinstellungen oder privates Engagement, achten als auf den Eintrag in der Lohnsteuerkarte.
&Tschüß
WHoepfner
Danke!