Wieviel Urlaub steht mir zu?

49 jähriger Arbeitnehmer in der privaten Altenpflege bekommt Arbeitsvertrag mit ausgewiesenen Urlaubsanspruch von 26 Tagen bei einer 35 Std. Woche, Lohnzeitkonto zeigt monatlich aber nur 22 Urlaubstage an, AG argumentiert damit das 22 Tage nur gegeben werden da AN 7 Std am Tag arbeitet, bei einer 7 Tage Woche Samstags und Sonntags eingeschlossen. Ist das rechtens? kann man sich wären? wie ist die Rechtslage?

Hallo,

bei den gemachten Angabe ist das schwer zu sagen.

Hab ich das richtig verstanden:
26 Tage Urlaubsanspruch bei einem 100% Beschäftigungsgrad?
Was für einen Beschäftigungsgrad hat der Arbeitnehmer? Da wir uns hier nicht im Metallbereich befinden schliesse ich eine 100% Beschäftigung bei 35 Stunden aus.
Oder sind es 26 Tage für die Teilzeitstelle und vielleicht 30 für eine 100% Beschäftigung?

Ohne diese Details ist eine Beurteilung schwierig.

Gruss ivo

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Arbeitstage / Werktage ? Urlaubsanspruch

49 jähriger Arbeitnehmer in der privaten Altenpflege bekommt
Arbeitsvertrag mit ausgewiesenen Urlaubsanspruch von 26 Tagen
bei einer 35 Std. Woche, Lohnzeitkonto zeigt monatlich aber
nur 22 Urlaubstage an, AG argumentiert damit das 22 Tage nur
gegeben werden da AN 7 Std am Tag arbeitet, bei einer 7 Tage
Woche Samstags und Sonntags eingeschlossen.

Könnte es sein, dass dies was mit dem Unterschied von Werk- und Arbeitstagen zu tun hat?
Ich kenne mich damit nicht aus, aber vielleicht ist es ein Ansatz zum Suchen. Steht im Arbeitsvertrag etwas von 26 Werktage Urlaub? Oder steht dort 26 Arbeitstage? Zu den Werktagen gehört ja auch der Samstag.

Hallo,

ich vermute, dass es sich bei den 26 Tagen um Werktage (=Mo-Sa) handeln soll, denn der Arbeitgeber scheint 26*6/7=22 gerechnet zu haben (so wie man bei einer 5-Tage-Woche den Urlaubsanspruch in Arbeitstage umrechnet durch Multiplikation mit 5/6).

Wenn das bedeuten soll, dass die Sonntage bei den 22 Tagen mitzählen, wäre das falsch. Denn bei 26 Werktagen (24 ist das gesetzliche Minimum) sind 4,33 Wochen Urlaub im Jahr vereinbart. Das muss in jedem Falle an Urlaub - Sonntagsarbeit hin oder her - herauskommen.

Wie bei Arbeitnehmern beim Urlaub zu verfahren ist, wenn eine Arbeitsleistung auch regelmäßig an Sonn- und Feiertagen zu erbringen ist, ist strittig. Es gibt aber eine passende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 9. Senat, 11.08.1998, Aktenzeichen: 9 AZR 111/97). Dort heißt es:

>Die Definition in § 3 Abs. 2 BUrlG steht nicht einer Urlaubsgewährung >an Sonn- und Feiertagen entgegen. Sofern an diesen Tagen >Arbeitspflicht besteht, sind diese Tage urlaubsrechtlich wie Werktage >zu behandeln (Leinemann/Linck, Urlaubsrecht, § 3 BUrlG Rz 27). >Beträgt die Arbeitsverpflichtung in der Woche sieben Tage, so erhöht >sich der Umfang der Arbeitsbefreiung. Dann ist freizustellen an:

>28
>24 x 7 : 6
>–
>28 Kalendertagen.

26 Werktage entspricht hier 30,33 Kalendertage (=4,33 Wochen) Urlaub pro Jahr (Feiertage jetzt mal außen vor).

Zu beachten ist auch noch, dass ebenfalls diskutiert wird, wie denn die Ersatzfreizeiten, die es bei Sonntagsarbeit (und auch bei Schichtarbeit) sicherlich geben wird, auf den Urlaub angerechnet werden.

Grüße

EK

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