Eine Arbeitnehmerin arbeitet auf 400,- Euro Basis bis Ende Juli des Jahres und einigt sich in einem Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung von „2400,- Euro Brutto gleich Netto“ (Bedingt durch eine Schwerbehinderung wäre sie schwer zu kündigen).
Wenn der Arbeitgeber die Summe erstmal komplett überweist und im nachinein wieder 610,- Euro zurückverlangt, da er hierfür Steuern und Sozialabgaben bezahlen muss, wäre er damit im Recht oder besagt die Formulierung „Brutto gleich Netto“ nicht aus, daß die Abfindungssumme so hoch sein muss, daß für die Arbeitnehmerin eben 2400,- Euro unterm Strich übrig bleiben müsste?
Müsste also der Arbeitgeber in solch einem Fall die anfallenden Steuern und Abgaben zahlen?