Wie ist denn das zu verstehen, wenn in einem Betrieb die Regel
gilt: "Bis zu 3 Tagen krank braucht man keine Krankmeldung."
Gibts die Regelung auch schriftlich? Und wenn ja, dann kommts auf den genauen Wortlaut an.
Sind das Arbeitstage oder Wochentage?
Wenn jemand am Donnerstag und Freitag krank ist, darf er am
Montag ohne Krankenschein fehlen? Oder nicht?
Kommt drauf an.
"(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."
Wenn man davon ausgeht, dass es absurd sein dürfte, dass der AN am Wochenende zwischendurch mal gesundet und von einer weiteren (durchgehenden) Erkrankung ausgeht, dann hat der AN am Montag in dem Fall sehr wohl eine AU vorzulegen.
Und übrigens:
"Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html