Ausschlussfrist ich verstehe es immer noch nicht
Von: , Frage gestellt am Di, 19. Dez 2006
Hallo Juristen, ich verstehe es immer noch nicht. Siehe Guidos Antwort auf die vorige Frage wegen der unberechtigt abgezogenen Beiträge. Wenn hier von Verjährung die Rede ist, wird immer auf die möglicherweise vorhandene 3Monatsfrist verwiesen. Und zwar abstrakt mit dem Begriff Fälligkeit, unabhängig, ob der AN von einer Forderung Kenntnis hat oder nicht.
Wie darf ich das dann verstehen:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand...
"...in dem der Anspruch entstanden ist und der Arbeitnehmer von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müßte (§§ 195; 199 Abs.1 BGB neue Fassung)..."
Gruß
Peter
Wie darf ich das dann verstehen:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand...
"...in dem der Anspruch entstanden ist und der Arbeitnehmer von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müßte (§§ 195; 199 Abs.1 BGB neue Fassung)..."
Gruß
Peter
