Frage Kündigung TVöD

Von: , Frage gestellt am Di, 27. Mär 2007
Hallo.
Folgende Frage stellt sich mir zum TVöD:
Angenommen eine Person hat einen befristeten Arbeitsvertrag entsprechend dem TVÖD, der 11 Monate und 2 Wochen dauert (Probezeit ist bereits vorbei).
Wie sind die Kündigungsfristen dieser Person? Bedeutet der untenstehende §30 etwa, dass die Person nach Ablauf der Probezeit gar nicht mehr kündigen kann, da der Vertrag insgesamt keine 12 Monate dauert???


§ 30
Befristete Arbeitsverträge
Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,....


hoffe, hier kann mir schnell jemand auskunft geben!!!

viele grüße und danke
kathi

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 50 Minuten 0 hilfreich
    Re: Frage Kündigung TVöD
    Hallo. Bedeutet der
    untenstehende §30 etwa, dass die Person nach Ablauf der
    Probezeit gar nicht mehr kündigen kann, da der Vertrag
    insgesamt keine 12 Monate dauert?
    Ja das bedeutet es.

    MfG
    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Frage Kündigung TVöD
      Somit kommt besagte Person (Vertrag läuft beispielsweise bis Mitte August)also nicht aus diesem Arbeitsverhältnis heraus außer der Arbeitgeber würde einem Aufhebungsvertrag zustimmen??
      Was sind das für grandiose Regelungen....
      Müsste dies im Arbeitsvertrag der Person eigentlich genannt werden?
      Wie würde es sich verhalten, wenn es darin zur Kündigungsfrist keinerlei Angaben geben würde?
      • Antwort von (abgemeldet) nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Frage Kündigung TVöD
        Was sind das für grandiose Regelungen....
        Waren wohl mal ursprünglich zum Schutz des AN gedacht (gilt ja dann auch für den AG, der bis Vertragsende nicht ordentlich kündigen kann)
        ... und entspricht auch den Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz. http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__15.html (3) Müsste dies im Arbeitsvertrag der Person eigentlich genannt
        werden?
        Was müsste genannt werden? Wie würde es sich verhalten, wenn es darin zur Kündigungsfrist
        keinerlei Angaben geben würde?
        Siehe obigen link + Absatzziffer. Insofern auf einen Tarifvertrag verwiesen wird, wos geregelt ist, braucht nicht unbedingt alles im Arbeitsvertrag stehen. Man nimmt ja auch nicht §§ irgendwelcher arbeitsrechtlich relevanten Gesetze in den Arbeitsvertrag auf (sonst wären manche Verträge vermutlich in Buchform ;-).
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