Wenn Azubi A öfters zu Spät kommt und dadurch ein Schaden entsteht, kann Arbeitgeber B von A Schadensersatz verlangen?
Ich weiß das ein Azubi einen besonderen Schutz genießt und daher keinen Schadensersatz leisten muss.
Meine Frage hierzu ist nur, in welchem Paragraphen finde ich das? Ich habe schon überall gesucht --> BBiG, ArbG …
Ich kann mir momentan nicht vorstellen, wie eine Verspätung eines Azubis einen Schaden verursachen kann - das heißt aber nichts, da ich gerne mal ein wenig betriebsblind bin
Kannst Du mir da mal ein Beispiel nennen? Echte Fakten sind hier ja bekanntlich nicht erlaubt.
Wenn Azubi A öfters zu Spät kommt und dadurch ein Schaden
entsteht, kann Arbeitgeber B von A Schadensersatz verlangen?
Der AG kann keinen Schadenersatz verlangen. Welchen Schaden soll ein AZUBI anrichten wenn er zu spät kommt? Welchen Schaden richtet der AZUBI denn an wenn er krank wird? Diese Fälle gehören zu dem normalen „Unternehmerischen Risiko“ des AG. Schadenersatzpflicht entsteht bei Verstoß gegen den §23 BBIG Abs. 1 Satz 1 und wenn Du grob Fahrlääsig oder Vorsätzlich dem AG einen Schaden zufügst. Kommst Du ständig zu spät bist Du bestenfalls ne Lusche, die nach der Ausbildung nicht übernommen wird.
Ich weiß das ein Azubi einen besonderen Schutz genießt und
daher keinen Schadensersatz leisten muss.
Meine Frage hierzu ist nur, in welchem Paragraphen finde ich
das? Ich habe schon überall gesucht --> BBiG, ArbG …