Länge der Probezeit
Von: , Frage gestellt am Fr, 10. Aug 2007
Liebe Wissenden,
angenommen, ein Unternehmen stelle einen Mitarbeiter ein. Zunächst befristet auf 6 Monate als Aushilfe und mit einer Probezeit von 3 Monaten. Danach werde der Arbeitsvertrag um weitere 6 Monate verlängert.
Angenommen, innerhalb dieses befristete Arbeitsverhältnisses entschließt sich das Unternehmen, dem Mitarbeiter eine Teilzeitbeschäftigung mit nunmehr unbefristetem Arbeitsvertrag anzubieten. Wie verhielte es sich dann mit der Probezeit? Wäre es - rein hypothetisch - rechtlich in Ordnung, dass das Unternehmen mit Beginn des neuen unbefristeten Arbeitsvertrages eine erneute Probezeit von 6 Monaten vereinbart auch wenn der betreffende Mitarbeiter dann schon seit insgesamt über sieben Monate seine Tätigkeit ausübt?
Lieben Dank für Eure konstruktiven Überlegungen,
karotier
angenommen, ein Unternehmen stelle einen Mitarbeiter ein. Zunächst befristet auf 6 Monate als Aushilfe und mit einer Probezeit von 3 Monaten. Danach werde der Arbeitsvertrag um weitere 6 Monate verlängert.
Angenommen, innerhalb dieses befristete Arbeitsverhältnisses entschließt sich das Unternehmen, dem Mitarbeiter eine Teilzeitbeschäftigung mit nunmehr unbefristetem Arbeitsvertrag anzubieten. Wie verhielte es sich dann mit der Probezeit? Wäre es - rein hypothetisch - rechtlich in Ordnung, dass das Unternehmen mit Beginn des neuen unbefristeten Arbeitsvertrages eine erneute Probezeit von 6 Monaten vereinbart auch wenn der betreffende Mitarbeiter dann schon seit insgesamt über sieben Monate seine Tätigkeit ausübt?
Lieben Dank für Eure konstruktiven Überlegungen,
karotier
