Kündigung durch Arbeitnehmer

Von: , Frage gestellt am Do, 20. Dez 2007
Hallo,

ein Arbeitnehmer ist momentan in einem Arbeitsverhältnis und hat in seinem momentanen Arbeitsvertrag folgende Regelung bzgl. Kündigungsfristen stehen:
"Nach Ablauf der ausbildung und Übernahme in ein festes Beschäftigungsverhältnis ist eine Kündigung nur unter
Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma
aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer."

Nun hat der Arbeitnehmer von einer anderen Firma ein Angebot, welches er auch schon unterschrieben hat und möchte bei seinem bisherigen Arbeitgeber kündigen. Auf was ist hier zu achten beim Kündigungsschreiben. Wie sollte dieses am BEsten beim bisherigen Arbeitgeber eingereicht werden? Ist es evtl. möglich vor Ablauf der 3 monatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag rauszukommen und das neue Arbeitsverhältnis früher zu beginnen?

Zusätzlich ist im momentanen Arbeitsvertrag noch eine Geschäftswagen auch zur Privatnutzung enthalten, der mit dem geldwerten Vorteil versteuert wird. Können hier, wenn im Vertrag keine Regelungen festgelegt wurden, noch NAchteile für den Arbeitnehmer durch die Kündigung anfallen, da der Leasingvertrag des Autos noch nicht abgelaufen ist?

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kündigung durch Arbeitnehmer
    ... :aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer."
    http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

    Siehe Absatz 6

    Insoweit korrekt
    Nun hat der Arbeitnehmer von einer anderen Firma ein Angebot,
    welches er auch schon unterschrieben hat und möchte bei seinem
    bisherigen Arbeitgeber kündigen. Auf was ist hier zu achten
    beim Kündigungsschreiben.
    Bezug auf den korrekten Passus des Vertrages bzw. Nennung von § 622 Abs. ??? BGB wg. des Zeitpunkts zu dem das Arbeitsverhältnis dann beendet ist Wie sollte dieses am BEsten beim
    bisherigen Arbeitgeber eingereicht werden?
    Nach § 623 BGB schriftlich, auch nicht per Fax. Ist es evtl.
    möglich vor Ablauf der 3 monatigen Kündigungsfrist aus dem
    Vertrag rauszukommen und das neue Arbeitsverhältnis früher zu
    beginnen?
    Durch einen Aufhebungsvertrag. Zusätzlich ist im momentanen Arbeitsvertrag noch eine
    Geschäftswagen auch zur Privatnutzung enthalten, der mit dem
    geldwerten Vorteil versteuert wird. Können hier, wenn im
    Vertrag keine Regelungen festgelegt wurden, noch NAchteile für
    den Arbeitnehmer durch die Kündigung anfallen, da der
    Leasingvertrag des Autos noch nicht abgelaufen ist?
    WER ist für den Leasingvertrag zuständig? AG? AN?

    WENN der AG dafür zuständig ist => sein Problem/Vorteil

    WENN der AN Leasing-Nehmer ist => sein Problem/Vorteil


    Gruß

    Stefan
    • Antwort von (abgemeldet) nach 2 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Kündigung durch Arbeitnehmer
      Abend! WER ist für den Leasingvertrag zuständig? AG? AN?
      WENN der AG dafür zuständig ist => sein Problem/Vorteil
      WENN der AN Leasing-Nehmer ist => sein Problem/Vorteil
      Ich würde mal sagen Unsinn, es hängt einzig und allein davon ab
      welche vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden bezüglich
      Firmenwagen.

      Gruß
      auch Stefan
      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Kündigung durch Arbeitnehmer
        Laut Arbeitsvertrag ist nur geregelt dass der Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung erhält, den der Arbeitnehmer nach Geldwerten Vorteil versteuern muss, [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
        • Antwort von (abgemeldet) nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Kündigung durch Arbeitnehmer
          Abend! Laut Arbeitsvertrag ist nur geregelt dass der Arbeitnehmer
          einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung erhält, den der
          Arbeitnehmer nach Geldwerten Vorteil versteuern muss,
          Das steht in der Regel auch nicht im Arbeitsvertrag. Mit Übergabe
          des Fahrzeugs wird normalerweise ein Schrieb unterschrieben in dem
          so Dinge stehen:
          -wer darf mit dem Fahrzeug fahren
          -es muß bei jedem Schaden grundsätzlich die Polizei gerufen werden
          -wer zahlt die Reinigung
          -was passiert wenn mehr Kilometer gefahren werden
          -etc.....
          Das kann auch nur ein Schrieb sein, das die gültigen
          Firmenvereinbarungen (oder wie die Dinger heißen) akzeptiert werden.

          Ich kenne keine Firma die nicht mindestens irgenwo ca. 20-50 Seiten
          Papier nur für Firmenwagen (des Deutschen liebstes Kind) haben.

          Gruß
          Stefan
  2. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigung durch Arbeitnehmer
    Hallo Thomas,

    also ich wenn dieser fiktive Arbeitnehmer wäre, würde ja noch gleich heute zum 31.3 kündigen. Heute deshalb, weil drohend die Feiertage nahen und ich mich immer fürchterbar gerne persönlich vom unbeschadeten Eingang der Kündigung beim richtigen Menschen überzeuge ;-) Das lasse ich mir dann auch meistens bestätigen, auf einem vorbereiteten Zettel "Hiermit bestätige ich, Herr Chef, die Kündigung von Frau Petzi am heutigen Datum erhalten zu haben. Datum, Autogramm"

    In besagte Kündigung würde ich nun (mindestens) folgendes schreiben "Sehr geehrter Herr Cheffe, ich möchte mein am ... begonnenes Arbeitsverhältnis zum Datum (das was sich halt im Vertrag steht) kündigen. Da ich bereits zum Datum meine neue Tätigkeit beginnen könnte, bitte ich um vorzeitige Auflösung meines Arbeitsverhältnisses zum Wunschdatum (am schlauesten natürlich Monatsende). Mit greulichen Füssen Petzi, Datum" Wie sollte dieses am BEsten beim
    bisherigen Arbeitgeber eingereicht werden?
    Persönlich, siehe oben. Alternativ noch per Einschreiben mit Rückschein, aber das ist halt teurer und bei einem "normalen" Verhältnis zum Noch-Arbeitgeber finde ich das etwas unpersönlich. Vertrag keine Regelungen festgelegt wurden, noch NAchteile für
    den Arbeitnehmer durch die Kündigung anfallen, da der
    Leasingvertrag des Autos noch nicht abgelaufen ist?
    Keine Ahnung.

    *wink*

    Petzi
  3. Antwort von (abgemeldet) nach 13 Stunden 0 hilfreich
    möglich
    Nun hat der Arbeitnehmer von einer anderen Firma ein Angebot,
    welches er auch schon unterschrieben hat und möchte bei seinem
    bisherigen Arbeitgeber kündigen. Auf was ist hier zu achten
    beim Kündigungsschreiben.
    Ganz normal kündigen unter Einhaltung der vorgegebenen Frist ohne Angaben von Gründen. Wie sollte dieses am BEsten beim
    bisherigen Arbeitgeber eingereicht werden?
    Schriftlich persönlich mit Empfangsbestätigung oder per Post als Enschreiben/Rückschein. Ist es evtl.
    möglich vor Ablauf der 3 monatigen Kündigungsfrist aus dem
    Vertrag rauszukommen und das neue Arbeitsverhältnis früher zu
    beginnen?
    Ja, bei Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit. Zusätzlich ist im momentanen Arbeitsvertrag noch eine
    Geschäftswagen auch zur Privatnutzung enthalten, der mit dem
    geldwerten Vorteil versteuert wird. Können hier, wenn im
    Vertrag keine Regelungen festgelegt wurden, noch NAchteile für
    den Arbeitnehmer durch die Kündigung anfallen, da der
    Leasingvertrag des Autos noch nicht abgelaufen ist?
    Hat den AN nicht zu interessieren. Ist das Problem des AG. Wahrscheinlich will er sogar den PKW den neuen MA zur Verfügung stellen.
    • Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: möglich
      Hi! per Post
      als Enschreiben/Rückschein.
      Die denkbar schlechteste aller Alternativen - wenn der Rückschein nicht unterschreiben wird, gibt es den Brief nicht.
      Gibt es den Brief nicht, geht die Kündigung nicht zu. Hat den AN nicht zu interessieren. Ist das Problem des AG.
      Wahrscheinlich will er sogar den PKW den neuen MA zur
      Verfügung stellen.
      Gewagte These, wenn man so gar nichts von der vertraglichen Vereinbarung weiß...

      LG
      Guido
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