Angabe Schwerbehindertenausweis im Personalfragebo

Von: , Frage gestellt am Do, 28. Aug 2008

Ich habe gelesen, dass man bei der Jobsuche den Schwerbehindertenausweis nicht unbedingt angeben muss. Was ist nun, wenn in einem Personalfragebogen danach gefragt wird, muss ich ihn da angeben oder kann ich dieses Feld auslassen?

Grüße
doretta

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 3 hilfreich
    Re: Angabe Schwerbehindertenausweis im Personalfra

    Hallo Doretta,

    auch wenn die Frage noch nicht höchstrichterlich beim BAG entschieden wurde, geht die weit überwiegende Meinung der Fachwelt davon aus, daß seit in-Kraft-treten des AGG auf diese Frage gelogen werden darf.
    Die Frage als solche ist unzulässig. Würdest du die Frage wahrheitsgemäß beantworten und die Stelle nicht bekommen, könnte ein Anspruch auf Schadensersatz entstanden sein.

    &Tschüß

    Wolfgang [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Angabe Schwerbehindertenausweis im Personalf

      Hallo, Ich habe gelesen, dass man bei der Jobsuche den
      Schwerbehindertenausweis nicht unbedingt angeben muss. Was ist
      nun, wenn in einem Personalfragebogen danach gefragt wird,
      muss ich ihn da angeben oder kann ich dieses Feld auslassen?

      Grüße
      doretta
      Hallo Doretta,

      auch wenn die Frage noch nicht höchstrichterlich beim BAG
      entschieden wurde, geht die weit überwiegende Meinung der
      Fachwelt davon aus, daß seit in-Kraft-treten des AGG auf diese
      Frage gelogen werden darf.
      Die Frage als solche ist unzulässig. Würdest du die Frage
      wahrheitsgemäß beantworten und die Stelle nicht bekommen,
      könnte ein Anspruch auf Schadensersatz entstanden sein.
      Ich bin da etwas anderer Meinung. Klar ist, dass das AGG hier schon Probleme aufwirft. Aber der Arbeitnehmer muss auch seiner Mitteilungspflicht nachkommen. D.h., er muss dem Arbeitnehmer mitteilen, wenn er die angebotene Arbeit nicht leisten kann. Ein Schwerbehinderter muss in einem solchen Fall dies dann auch ohne eine solche Frage mitteilen.

      Bestes Beispiel ist die Einsatzwechseltätigkeit. Und hier den Helferbereich. Da ist es absolut notwendig solche Dinge zu wissen um einschätzen zu können, ob gerade dieser Mitarbeiter die jeweiligen Arbeiten verrichten kann. Und es ist ja bei der Einstellung nicht absehbar, welche Einsätze anstehen werden.

      Ist also von mehreren Seiten zu betrachten.

      Viele Grüße
      Yvonne
      &Tschüß

      Wolfgang

      • Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Angabe Schwerbehindertenausweis im Personalf


        Hallo Yvonne,

        m.E. verwechselst Du da zwei Dinge:
        Ein AN muß natürlich immer angeben, wenn er für die geforderte Arbeitsleistung gesundheitliche Einschränkungen hat. Dies gilt sowohl für Bewerber wie für bereits Eingestellte. Ob diese Einschränkung mit einem GdB bewertet wurde, geht aber den AG genausowenig etwas an wie die medizinische Diagnose, die die gesundheitliche Einschränkung hervorruft.
        Ein GdB kann auch für gesundheitliche Einschränkungen zuerkannt worden sein, die mit der geforderten Arbeitsleistung nichts zu tun haben.

        &Tschüß

        Wolfgang



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        • Antwort von nach 16 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Angabe Schwerbehindertenausweis im Personalf


          Hallo,

          sehe ich anders. Hintergründe z.B.:

          Schwerbehinderung ergibt besonderen Kündigungsschutz, der Schwerbehindertenquote bzw. Schwerbehindertenausgleichsabgabe sowie evtl. besonderer Leistungsansprüche des AG gegenüber Integrationsamt/Arbeitsagentur (zur Arbeitsplatzanpassung, Beratung etc), Urlaubsansprüche usw. Wohl gemerkt: wir reden von einer Schwerbehinderung.

          Sorry für die kurze Antwort. Gerade etwas viel zu tun.

          LG
          Yvonne


          [MOD]Fullquote gelöscht

          • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Angabe Schwerbehindertenausweis im Personalf


            Hallo,

            dass man diverse Vorteile mit dem Schwerbehindertenausweis hat ist bekannt, nur das Problem bei der Jobsuche ist, dass viele AG scheinbar der Meinung sind, sich jemanden ins Boot zu holen, den sie nicht mehr loswerden und deshalb keinen Behinderten einstellen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich ein Behinderter Mensch auf einen Job bewirbt, den er nicht ausführen kann. Auch ein nicht Behindertr kann Einschränkungen haben und muss sie aber nicht angeben.

            Grüße
            Doretta


            [MOD]Fullquote gelöscht

    • Antwort von nach 15 Stunden 2 hilfreich
      Re^2: Angabe Schwerbehindertenausweis im Personalf

      Ich habe gelesen, dass man bei der Jobsuche den
      Schwerbehindertenausweis nicht unbedingt angeben muss. Was ist
      nun, wenn in einem Personalfragebogen danach gefragt wird,
      muss ich ihn da angeben oder kann ich dieses Feld auslassen?
      Die Frage als solche ist unzulässig. Würdest du die Frage
      wahrheitsgemäß beantworten und die Stelle nicht bekommen,
      könnte ein Anspruch auf Schadensersatz entstanden sein.

      Moin moin,

      nur wie soll denn ein Arbeitgeber an seine gem. SGB IX vorgegebene Anzahl Schwerbehinderter kommen, wenn er diese nicht als solche identifizieren kann? Je nach Unternehmensgröße kann ein Schwerbehindertenausweis sogar ein Vorteil gegenüber einem anderen Bewerber sein, wenn der Bewerber die ausgeschriebene Position ohne Probleme erledigen kann.

      Oder werf ich da gerade zwei Arten von Schwerbehinderten in einen Topf?

      Gruß

      ALex

      • Antwort von nach 16 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Angabe Schwerbehindertenausweis im Personalf

        Moin moin,

        nur wie soll denn ein Arbeitgeber an seine gem. SGB IX
        vorgegebene Anzahl Schwerbehinderter kommen, wenn er diese
        nicht als solche identifizieren kann?
        Indem der AG ein Betriebsklima schafft, in dem schwerbehinderte Menschen keine Angst haben, sich zu outen. Je nach
        Unternehmensgröße kann ein Schwerbehindertenausweis sogar ein
        Vorteil gegenüber einem anderen Bewerber sein, wenn der
        Bewerber die ausgeschriebene Position ohne Probleme erledigen
        kann.
        Das siehst du so, das seh ich auch so, aber viele AG können oder wollen das nicht begreifen und zahlen lieber die Abgabe.
        Oder werf ich da gerade zwei Arten von Schwerbehinderten in
        einen Topf?
        Im Sinne dessen, was Du äußerst, gibt es nur eine "Art" der Schwerbehinderung.
        Gruß

        ALex
        &Tschüß

        Wolfgang

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Angabe Schwerbehindertenausweis im Personalf

      Hallo Wolfgang,

      das habe ich mir fast gedacht, dass die Frage nicht zulässig ist. Wenn es später doch aufkommt, dass man eine Behinderung hat, können die einem gar nicht an den Karen fahren, weil es ja ein perönliches Problem ist.

      Grüße
      Doris

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