Telearbeitsplatz

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Aug 2008

Guten Morgen,
ist es für eine Arbeitnehmerin (öffentlicher Dienst), die bereits die Stunden reduzieren musste, möglich, einen Telearbeitsplatz zu "fordern"?
Die Arbeitsstelle wird an 5 Tagen in der Woche aufgesucht.
Die Telearbeit sollte bestmöglich an mind. einem Arbeitstag in der Woche erfolgen.
Woraus kann dies begründet werden?
Zur Erklärung:
Die Arbeitnehmerin ist alleinerziehend und hat ein schulpflichtiges Kind. Der tägliche Arbeitsweg beträgt 100 km. Zur Zeit schiebt sie etwa 30 Minusstunden vor sich her. Die Arbeitnehmerin verletzt damit ihre Dienstpflichten.
Eine weitere Stundenreduzierung ist finanziell nicht tragbar.
Vielen Dank für die Antworten!!!
Gruß

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 1 hilfreich
    Re: Telearbeitsplatz

    Hallo,

    ich versteh nicht ganz, was mit ''fördern'' gemeint ist.
    Wenn der AG keinen Telearbeitsplatz will, dann gibts keinen. Die AN kann den AG nicht dazu zwingen.
    Man sollte also überlegen, was alles an Argumenten für einen Telearbeitsplatz spricht und was davon auch für den AG vorteilhaft ist und dann nochmal das Gespräch mit dem AG darüber suchen.

    MfG

    • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
      peinlich (o.t.)

      ich versteh nicht ganz, was mit ''fördern'' gemeint ist.
      Wie peinlich ist das denn? Ich hab tasächlich ''fördern'' statt ''fordern'' gelesen. rotwerd









      @Mods Ich brauch keine Benachrichtigung bei Löschung.

  2. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Telearbeitsplatz

    Hallo, ist es für eine Arbeitnehmerin (öffentlicher Dienst), die
    bereits die Stunden reduzieren musste, möglich, einen
    Telearbeitsplatz zu "fordern"?
    Nein Die Arbeitnehmerin ist alleinerziehend und hat ein
    schulpflichtiges Kind. Der tägliche Arbeitsweg beträgt 100 km.
    Dann sollte sie AN einen Umzug in Betracht ziehen. Das machen andere Leute auch.

    Gruß vom Wiz

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