Telearbeitsplatz
Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Aug 2008
Guten Morgen,
ist es für eine Arbeitnehmerin (öffentlicher Dienst), die bereits die Stunden reduzieren musste, möglich, einen Telearbeitsplatz zu "fordern"?
Die Arbeitsstelle wird an 5 Tagen in der Woche aufgesucht.
Die Telearbeit sollte bestmöglich an mind. einem Arbeitstag in der Woche erfolgen.
Woraus kann dies begründet werden?
Zur Erklärung:
Die Arbeitnehmerin ist alleinerziehend und hat ein schulpflichtiges Kind. Der tägliche Arbeitsweg beträgt 100 km. Zur Zeit schiebt sie etwa 30 Minusstunden vor sich her. Die Arbeitnehmerin verletzt damit ihre Dienstpflichten.
Eine weitere Stundenreduzierung ist finanziell nicht tragbar.
Vielen Dank für die Antworten!!!
Gruß
