Sicherheitsschuhe Pflicht?

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Aug 2008

Hallo,

gibt es eine gesetzliche Pflicht, die besagt, ab wann (z. B. bei einer bestimmten Tätigkeit oder bei dem Verkehr mit gewissen Maschinen, im Elektrobereich ...) Arbeitnehmer Sicherheitsschuhe (mit Schutzkappe) tragen müssen? Wenn ja, wo kann man das nachlesen? Gibts dazu evtl. Gerichtsurteile?

Oder darf der Arbeitgeber als Hausherr jedem Arbeitnehmer "frei Schnauze" auferlegen, Arbeitsschuhe zu tragen?

Konkreter Fall:

Arbeitnehmer ist Kurierfahrer und befindet sich in einer Halle zum Be- und Entladen seines Fahrzeugs. In dieser Halle werden Gabelstapler gefahren. Allerdings nicht die ganze Zeit über.

Bitte um eure allgemeine Antworten um eine Antwort auf den konkreten Fall.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 2 hilfreich
    Stichwort Arbetsschutz

    Hallo kleinarnold,

    wenn aber nun der Arbeitgeber den Kurier ohne Schutzstiefel in die Halle ließe und der Stapler ihm die Füße abführe, könnte sich nämlicher Arbeitgeber aber sowas von die Karten legen.

    Dann wiederum, würde der Kurier nun das ausdrückliche und nachweislich in Kenntnis gebrachte Verbot mißachten und etwa mutwillig ohne Sicherheitsschuhe die Halle betreten und würden ihm dann die Füße dem Erdboden gleichgemacht, würde ihm ähnliches widerfahren wie Wolle Biermanns Oma Meumel ihr Vater, der Maschinist:

    "..das war an einem Montag früh, da riss die Hand ihm ab;
    er war noch froh, dass die Fabrik den Wochenlohn ihm gab.." usw.usf.

    Appe Füße und keiner zahlt, da fahrlässig und Schuld eigene. Doof das.

    In diesem Zusammenhang möchte ich dir an dieser Stelle auf das allerdringlichste den herzallerliebsten Arbeitsschutzstreifen "Staplerfahrer Klaus" ans Herz legen. Der beantwortet dir deine Frage viel fundierter als ich das jemals könnte.

    Und kurzweilig ist er auch noch.

    Gruß

    Awful Annie

  2. Antwort von nach 11 Stunden 1 hilfreich
    Re: Sicherheitsschuhe Pflicht?

    hallo kleinarnold,

    erstmal gibt es in d
    das recht auf körperliche
    unversehrtheit nach dem gg.

    in jedem betrieb sollte es
    eine fachkraft für arbeits-
    sicherheit geben ( fas ).

    dann müsen hinweistafeln aus-
    hängen,die sicherheitshinweise
    geben und auf mögliche ge-
    fahren hinweisen.

    arbeitnehmer sollten jährlich
    durch den betriebsarzt
    untersucht werden.

    dann sollte es jählich eine
    arbeitsplatzbegehung durch die
    fas und den betriebsarzt geben.

    nachfragen kann man auch bei:

    - betriebsrat
    - berufsgenossenschaft
    - gewerbeaufsichtsamt
    - gewerkschaft

    sicherheitsschuhe kann man auch
    selbst kaufen und dann beim
    finanzamt absetzen.

    in wieweit die einforderung
    von rechten den arbeitsplatz
    und die karriere sichert,muß
    jeder selbst entscheiden.

    mfg

    kunde3

  3. Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
    Re: Sicherheitsschuhe Pflicht?

    HAllo,
    also wenn das die Halle des Kurierdienstes ist, dann ist der AG für seine AN verantwortlichund wenn die Unfallverhütungsvorschriften der BErufsgenossenshcaften besagen, dass S-Schuhe zu tragen sind, dann sind die zu tragen.

    Ist das aber die HAlle eines Kunden und der kurierfahrer muss sonst keine Sicherheitsschuhe tragen, dann mag es was anderes sein, aber da bin ich überfragt.
    Bei Schutzbrillen oder Helmen werden solche vom Hallenbesitzer ausgegeben, bei Schuhen wohl eher selten, da Einheitsgröße da nichts bringt.
    Gruß Susanne

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