Kurzfristige Beschäftigung: Anspruch auf Urlaub?
Von: , Frage gestellt am So, 31. Aug 2008
Hallo zusammen!
Mal angenommen, ein Abiturient A überbrückt die Zeit bis zum Studium mit einer kurzfristigen Beschäftigung. Er arbeitet bei Firma "D" 44 Arbeitstage am Stück (50 Tage dürfte er ja maximal arbeiten, ohne Sozialabgaben zu leisten).
Hat A nach Beendigung des von vornherein befristeten Arbeitsverhältnisse ein Recht auf die Auszahlung eines Urlaubs? Die festangestellten Arbeitnehmer erhalten 30 Tage/Jahr. Steht A also bei 44 Arbeitstagen (253 Gesamt-Arbeitstage im Jahr 2008) 44/253 * 30 (Tage Urlaub) = 5,2 Tage Urlaub zu?
Gibt es da Grundlagen im Gesetzestext?
Freue mich auf die Antworten!
~kyo~
P.S.: Nehmen wir zudem an, dass ein Tarifvertrag existiert. Ich weiß nicht, in welcher Form das relevant sein könnte...
