Mindestlohn im Elektrohandwerk?

Von: , Frage gestellt am So, 31. Aug 2008

Hallo,

angenommen man erhält einen Arbeitsvertrag im Elektrohandwerk, befristet auf zwei Monate, Arbeitszeit an 3 Tagen je 8 Stunden. Die Vergütung beträgt 9€.

Hat der AN einen Anspruch auf den Mindestlohn von 9,40€?
Hat er diesen Anspruch auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

LG, Fred

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mindestlohn im Elektrohandwerk?

    Hallo, Hat der AN einen Anspruch auf den Mindestlohn von 9,40€?
    Welcher Mindestlohn? Wie kommt der AN denn auf die 9,40 €?

    MfG

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