Mindestlohn im Elektrohandwerk?
Von: , Frage gestellt am So, 31. Aug 2008
Hallo,
angenommen man erhält einen Arbeitsvertrag im Elektrohandwerk, befristet auf zwei Monate, Arbeitszeit an 3 Tagen je 8 Stunden. Die Vergütung beträgt 9€.
Hat der AN einen Anspruch auf den Mindestlohn von 9,40€?
Hat er diesen Anspruch auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
LG, Fred
