SV-Beiträge bei Krankheit

Von: , Frage gestellt am So, 31. Aug 2008

Hallo,
ich habe folgende Frage: Wenn ein AN erkrankt übernimmt ja ab der 6. Woche die Krankenkasse die Entgeltfortzahlung. Ich hoffe, mein Wissen ist bis hier korrekt.

Wer zahlt dann die SV-Beiträge (AV, RV, PV und KV)? Die Krankenkasse zahlt doch nicht an sich selbst die KV-Beiträge? Oder doch? Ruhen die dann?

Gruß
Hans

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden 1 hilfreich
    Re: SV-Beiträge bei Krankheit

    Hallo,

    bei einem Arbeitnehmer besteht während des Krankengeldbezuges
    Beitragsfreiheit in der Krankenversicherung, ansonsten werden
    vom Brutto-Krankengeld Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und
    Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) einbehalten -
    die andere Hälfte (Arbeitgeberanteil) trägt die Krankenkasse.
    Da das Krankengeld maximal dem Netto-Arbeitsentgelt entspricht, dann
    aber noch die o.g. Anteile abgezogen werden ist Krankengeldbezug
    immer ein "Zuschussgeschäft" seitens des Erkrankten.

    Gruß

    Czauderna

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