Neuer Vertrag bei Übernahme d. Gesellschaft.

Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Sep 2008

hallo,

folgender fiktiver fall:

steuerberater Z verkauft seine kanzlei an eine steuerberatungsgesellschaft. alle (5) mitarbeiter werden übernommen und das alte büro bleibt bestehen. Z bleibt als büroleiter bestehen.

die AN sollen zum datum der übernahme neue verträge unterschreiben.

in der präambel steht, dass der neue arbeitsvertrag vollständig den bisherigen ersetzt und verweist auf das datum des alten abschlusses usw....

bei "beginn der tätigkeit" stehe nun: die tätigkeit beginnt am 01.09.2008. vor dem beginn ist die ordentliche kündigung ausgeschlossen.

....... irgendein haken ? ich weiss, dass bei solchen übernahmen normalerweise kein neues arbeitsverhältnis beginnt. wäre es dahingehend problematisch den "neuen" vertrag zu unterschreiben....

gruß inder

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Neuer Vertrag bei Übernahme d. Gesellschaft.

    Hallo,

    natürlich kann das problematisch werden, schon allein wegen der gesetzlichen Kündigungsfrist.
    Grundsätzlich muß bei einem derartigen Vorgang der § 613a BGB geprüft werden
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
    Das kann aber nur ein Fachmensch (Fachanwalt für Arbeitsrecht) vor Ort machen.
    Also ab mit altem und neuen Vertrag zum Anwalt und zwar VOR dem Unterschreiben.

    &Tschüß

    Wolfgang [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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