Kündigung wegen Arbeitsmangel - Abfindung möglich?

Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Sep 2008

Herr R. arbeitet seit dem 17.12.02 in einer Kelterei als Moster.

Aus Arbeitsmangel soll er nun gekündigt werden.

Die Kelterei beschäftigt 6 Arbeitnehmer.

Über das Integrationsamt wurde schon die Kündigung geprüft (60 GdB).

Herr R. fragt sich nun, ob er Anspruch auf eine Abfindung hat.


Über jede Antwort würde man sich freuen.

Bupps

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Minuten 2 hilfreich
    Ja und Nein

    Herr R. fragt sich nun, ob er Anspruch auf eine Abfindung hat.
    NEIN. Es gibt keinen Anspruch auf Abfindung.

    Es gibt aber einen Paragraphen des Kündigungsschmutzgesetztes, das eine Regelung zur Abfindung für Betreibsbedingte Kündigungen vorsieht:

    http://dejure.org/gesetze/KSchG/1a.html


    Gruß

    Stefan

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