Gestaffelte Aktienzuteilung & Arbeitgeberwechsel

Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Sep 2008

Hallo zusammen,

weiß jemand, ob das deutsche Arbeitsrecht eine Meinung zum folgenden Thema hat:

Die Firma Freundlich gibt dem Mitarbeiter Fritz Fleissig als Bonus eine Anzahl Aktien, die allerdings erst mit der Zeit zuteilungsreif werden.
Nach einem Jahr werden die ersten 25% fällig, d.h. Fritz Fleissig kann darauf zugreifen und sie verkaufen. Nach jeweils einem weiteren Jahr werden die nächsten 25% der Aktien zuteilungsreif, insgesamt muß Fritz Fleissig also vier Jahre warten, bis er den Bonus voll verwenden kann.
Nach zwei Jahren will Fritz Fleissig den Arbeitgeber wechseln.

Was würde das deutsche Arbeitsrecht jetzt zu den noch ausstehenden Aktien sagen? Verfallen diese oder kann Fritz sie auf einen Schlag bekommen? Eigentlich sind diese Aktien ja also Bonus gedacht gewesen für bereits vollbrachte Arbeit. Ist eine solche Hürde für eine Kündigung zulässig?

Vielen Dank schon mal für Eure Kommentare,

Martin

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 36 Minuten 1 hilfreich
    Re: Gestaffelte Aktienzuteilung & Arbeitgeberwech

    Hallo, Was würde das deutsche Arbeitsrecht jetzt zu den noch
    ausstehenden Aktien sagen?
    Das würde sagen ''Es kommt drauf an.'' ... nämlich was dazu genau vereinbart ist zwischen AN und AG.

    MfG

    • Antwort von nach 43 Minuten 1 hilfreich
      Re^2: Gestaffelte Aktienzuteilung & Arbeitgeberwe

      Hallo,

      es gibt nur die einzige Vereinbarung, dass die Aktien jeweils nach einem Jahr zu einem Viertel zugeteilt werden. Ausnahmesituationen werden nicht erwähnt. Scheint also, dass Fritz Freundlich damit die ausstehenden Aktien verliert.

      Schönen Gruß,

      Martinn [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Gestaffelte Aktienzuteilung & Arbeitgeberwe

        Hallo, Scheint also, dass
        Fritz Freundlich damit die ausstehenden Aktien verliert.
        Vielleicht, vielleicht auch nicht. Ohne genauen Vertrags-/Vereinbarungstext, kann man aus der Ferne nichts dazu sagen.

        MfG

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