Rückzahlung Fortbildungskosten
Von: , Frage gestellt am Mi, 3. Sep 2008
Hallo Wissende,
folgendes Szenario:
Eine Mitarbeiterin M beginnt am 01.01.07 einen neuen Job in einer ganz neuen Branche. Der Arbeitgeber A schreibt in seinen Arbeitsvertrag für M, dass er ihr alle nötigen Fortbildungen bezahlt, sie sich aber dafür verpflichtet, 5 Jahre für A zu arbeiten, da sie sonst die Kosten zurückzahlen müsste.
Ist diese Klausel wirksam? Wir nehmen an, dass M sich bei A zunehmend unwohl fühlt und wechseln möchte.
Nehmen wir weiter an, dass im Zuge einer Gesellschaftsumstellung ein neuer Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde, der ursprüngliche Vertrag noch anhängt. Hebt der neue Arbeitsvertrag, in dem so eine Klausel nicht besteht, den ursprünglichen auf?
Falls dies alles nicht der Fall sein sollte, sind die Kosten aber anteilig zu sehen, oder?
Für Infos wäre ich dankbar.
Gruß und allen einen schönen Tag!
Mare
