Arbeitszeiten und Pausen nach ArbZG

Von: , Frage gestellt am Fr, 5. Sep 2008

Hallo,

ich habe folgende Problematik. Es soll das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) angewendet werden.
< 6h Arbeitszeit = 0h Pause
6h-9h Arbeitszeit = 0,5h Pause
>9h Arbeitszeit = 0,75h Pause

Wie berechnet man die Pause richtig bei einer Anwesenheit von 9,25h?

Arbeit von 10.00 - 19.15
Anwesenheit: 9,25h
a) Arbeitszeit mit 0,5h Pause: 9,25h - 0,5h = 8,75h (da 8,75h < 9h)
b) Arbeitszeit mit 0,75h Pause: 9,25h - 0,75h = 8,50h (da 9,25h > 9h)

Praxis:

a) Mitarbeiter kommt um 10Uhr, arbeitet bis 16Uhr und macht dann eine halbe Stunde Pause. Um 16:30Uhr arbeitet er bis 19:15 weiter.
Damit hat er eine Arbeitszeit von 8,75h erreicht (also weniger als 9 Stunden GEARBEITET).

b) Mitarbeiter kommt um 10Uhr, arbeitet bis 16Uhr und macht dann eine 3/4 Stunde Pause. Um 16:45Uhr arbeitet er bis 19:15 weiter.
Damit hat er eine Arbeitszeit von 8,50h erreicht, war aber 9,25h Stunden auf der Arbeitsstelle anwesend (also mehr als 9 Stunden).

Welche "Arbeitszeit" wird tatsächlich betrachtet? Die Anwesenheit (9,25h) oder die effektive Arbeitszeit (8,75h)
--> Welche Rechnung für die Leistungsnachweise, die man den Firmen ausfüllen muss, ist nun die richtige Lösung?

Bitte dazu §2(1) des ArbZG beachten.

Vielen Dank für Eure Antworten!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Du gibst die Antwort doch selbst :-)

    Hi!

    Ich ziehe Dein Ende mal an den Anfang: Bitte dazu §2(1) des ArbZG beachten.
    und zitiere
    1Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen

    a) Damit hat er eine Arbeitszeit von 8,75h erreicht (also weniger
    als 9 Stunden GEARBEITET).
    Womit nur eine halbe Std. Pause vorgeschrieben ist.

    b) Damit hat er eine Arbeitszeit von 8,50h erreicht,
    Korrekt war aber
    9,25h Stunden auf der Arbeitsstelle anwesend (also mehr als 9
    Stunden).
    Was nach §2, 1 irrelevant ist. --> Welche Rechnung für die Leistungsnachweise, die man den
    Firmen ausfüllen muss, ist nun die richtige Lösung?
    Das kommt auf den Vertrag mit dem Unternehmen an - in der Regel aber die ARBEITSzeit (Wegezeit ist da nicht selten auch ein Thema)

    *hth*
    LG
    Guido

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