Pausenregelung

Von: , Frage gestellt am Sa, 6. Sep 2008

Ein Arbeitnehmer arbeitet in Früh- und Spätschicht.

Frühschicht: 6:30-14:30 Uhr (Pause nach 6 Std. von 12.30-13.00 Uhr).

Spätschicht: 12:30-20.30 Uhr (neue Pause soll schon von 14.00-14.30 Uhr sein).

Nach Dienstbeginn sind erst 1,5 Stunden vergangen. Bisher war die Pause erst nach 4 Stunden und völlig ok (Anrufbeantworter in Pause eingeschaltet). Grund hierfür ist, dass die jeweilige Person der Früh- und Spätschicht anwesend sind und somit der Anrufbeantworter nicht eingeschaltet werden muß.

Ist dies zulässig?

Vielen Dank für die Antwort!!!

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