Eigenkündigung in Probezeit

Von: , Frage gestellt am So, 7. Sep 2008

Hallo,

bräuchte Rat bei folgendem Fall.
Wie sieht es mit der Kündigung aus, wenn man bereits 3 Monate in der Probezeit arbeitet und schon 90 Überstunden bei Vollzeit-Anstellung hat.
Wenn man kündigt hat man ja eine Frist von zwei Wochen, muß man dann nicht mehr ab der Kündigung zur Arbeit erscheinen um die Überstunden abzubauen? Und was geschieht mit den restlichen 10 Überstunden und den Urlaubstagen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Danke

Stephanie

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
    Re: Eigenkündigung in Probezeit

    Hallo, Wenn man kündigt hat man ja eine Frist von zwei Wochen, muß
    man dann nicht mehr ab der Kündigung zur Arbeit erscheinen um
    die Überstunden abzubauen?
    Ähm ... du meinst das jetzt doch nicht so, dass man einfach - ohne Absprache mit dem AG - wegbleibt? Nee gell? Das geht nämlich nicht. Und was geschieht mit den
    restlichen 10 Überstunden und den Urlaubstagen?
    Zuerst mal ist zu fragen, was zu den Überstunden vereinbart ist. Da gibts ja mindestens 2 Möglichkeiten (Bezahlung oder ''Abbummeln''). Urlaub ist ganz normal zu beantragen und wenn er nicht gewährt werden kann, ist er abzugelten.

    MfG

    • Antwort von nach 16 Stunden 2 hilfreich
      Re^2: Eigenkündigung in Probezeit

      Danke für die rasche Antwort,

      nein, einfach wegbleiben geht nicht, das ist klar.
      Ist man verpflichtet sich Überstunden und Urlaubstage auszahlen zu lassen wenn der Arbeitgeber das Abbummeln und den Urlaub nicht gewähren will/kann?
      Oder kann man darauf bestehen die Überstunden und Urlaubstage in Anspruch zu nehmen?

      Vielen Dank
      Stephanie

      • Antwort von nach einem Tag 3 hilfreich
        Re^3: Eigenkündigung in Probezeit

        Ist man verpflichtet sich Überstunden und Urlaubstage
        auszahlen zu lassen wenn der Arbeitgeber das Abbummeln und den
        Urlaub nicht gewähren will/kann?
        Bei den Überstunden (das hatte ich schon geschrieben) kommt es drauf an, was dazu vereinbart ist.
        Der AG kann Urlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern. Aber aus der Ferne kann keiner beurteilen, was in dieser Firma und bezogen auf diesen AN ein wichtiger Grund zur Urlaubsverweigerung ist.

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