Eigenkündigung in Probezeit
Von: , Frage gestellt am So, 7. Sep 2008
Hallo,
bräuchte Rat bei folgendem Fall.
Wie sieht es mit der Kündigung aus, wenn man bereits 3 Monate in der Probezeit arbeitet und schon 90 Überstunden bei Vollzeit-Anstellung hat.
Wenn man kündigt hat man ja eine Frist von zwei Wochen, muß man dann nicht mehr ab der Kündigung zur Arbeit erscheinen um die Überstunden abzubauen? Und was geschieht mit den restlichen 10 Überstunden und den Urlaubstagen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Danke
Stephanie
