Sonderfall zum Thema Kündigungschutz
Von: , Frage gestellt am So, 7. Sep 2008
Hallo Zusammen,
ich bin da auf eine rechtlich problematische Situation gestoßen - so sehe ich es jedenfals:
Firma A ist Insolvent. Der Geschäftsführer von Firma A findet innerhalb der Insolvenzeit eine Firma B die den Geschäftsbetrieb über einen Asset Deal (Betriebsübergang nach BGB 613a) weiterführt. Firma B hat über 300 Beschäftigte an unterschiedlichen, nichtselbständigen Standorten.
In den Verhandlungen wird mehrfach vom GF der Firma B darauf hingeweisen das der Deal nur erfolgt, wenn GF von Firma A bleibt. Der GF von Firma A wird als Standortleiter der neuen nichtselbständigen Niederlassung eingestellt (Arbeitnehmer). Ein Arbeitsvertrag wird nach Aufforderung vom GF der Firma B durch den Standortleiter (ehemals GF von Firma A) erstellt. Eine unterzeichnung findet nie statt. Es erfolgt auch keine negative Reaktion vom GF der Firma B.
Es erfolgt lediglich eine schriftliche Bestätigung, das der Standortleiter angestellt ist (seit dem Betriebsübergang), keine Probezeit vereibart und vorher der GF der Firma A war.
Der Standortleiter erhält eine neutrale Kündigung am letzten Arbeitstag im 6 Monat.
So weit so gut. Meine Frage stellt sich folgendermaßen:
Kann sich der Standortleiter auf das Kündigungsschutzgesetzt berufen, und welche Betriebszugehörigkeit gilt bei Ihm.
Bei meine Suche fand ich keine eindeutigen Aussagen dazu.
Ich hoffe das war alles verständlich und Ihr habt eine Lösung dazu.
