Bonus/Tantiemen im Kündigungsfall

Von: , Frage gestellt am Mo, 8. Sep 2008

Hallo,

ist eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, dass im Falle der Kündigung durch den Arbeitnehmer der für das Vorjahr bezahlte Bonus von ihm anteilig zurückzuzahlen ist, zulässig?

Dies vor dem Hintergrund, dass der Arbeitnehmer den Bonus für im Vorjahr erbrachte Leistungen erhalten hat (für welche entsprechende Ziele vereinbart und am Ende des Bonusjahres bewertet wurden).


MfG und bestem Dank!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 3 hilfreich
    Re: Bonus/Tantiemen im Kündigungsfall

    Hallo,

    da müsste man schon den Wortlaut der BV kennen, denn
    das kommt auf die Dauer der Bindung an (Stichwort: Kündigungserschwerung), die Höhe der Gratifikation (je höher, umso längere Bindung möglich) und darauf, ob auch zukünftige Betriebstreue Zahlungszweck ist und für Kleinstgratifikationen Ausnahmen zugelassen sind.

    Viele Grüße
    EK [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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