Urlaubssperre

Von: , Frage gestellt am Mo, 8. Sep 2008

Hallo zusammen,

wer darf eigentlich in einer Firma (ca. 400 MA, mit BR) eine Urlaubssperre verhängen?

Mal angenommen ein Abteilungsleiter verteilt folgende Info: Blablabla werde Urlaub brauchen, ca. Ende Januar einige Tage (muß), da hier auch die Messe liegt wird es ansonsten in der Zeit von Mitte Januar bis frühestens nach Messeende außer in begründeten Fällen keinen Urlaub geben.

Wieweit darf denn eine Urlaubssperre verhängt werden, von der sich der Verhänger selbst ausnimmt? Könnt ihr Beispiele für die 'begründeten Fälle' geben?

Danke,
Julia

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Urlaubssperre

    Hallo Julia,

    in einem Betrieb mit BR unterliegt jegliche kollektive Urlaubsregelung der Mitbestimmung des BR gem. § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG:
    http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html

    &Tschüß
    Wolfgang [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 14 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Urlaubssperre

      Hallo zusammen,

      wer darf eigentlich in einer Firma (ca. 400 MA, mit BR) eine
      Urlaubssperre verhängen?

      Mal angenommen ein Abteilungsleiter verteilt folgende Info:
      Blablabla werde Urlaub brauchen, ca. Ende Januar einige Tage
      (muß), da hier auch die Messe liegt wird es ansonsten in der
      Zeit von Mitte Januar bis frühestens nach Messeende außer in
      begründeten Fällen keinen Urlaub geben.

      Wieweit darf denn eine Urlaubssperre verhängt werden, von der
      sich der Verhänger selbst ausnimmt? Könnt ihr Beispiele für
      die 'begründeten Fälle' geben?

      Danke,:
      Julia
      Hi Julia,

      Julia, schau doch einfach mal im §7 ff BUrlG nach. Da steht wann ein Urlaub gewärleistet werden muss und wann er gesperrt werden kann. Und man sollte immer mit dem BR reden, wenn einer vorhanden ist.

      gruß
      Marcus

      • Antwort von nach 14 Tagen 2 hilfreich
        Wo genau?

        Hi! Julia, schau doch einfach mal im §7 ff BUrlG nach.
        Wieso ff? Da steht
        wann ein Urlaub gewärleistet werden muss und wann er gesperrt
        werden kann.
        Wo genau?
        Da steht nur was ziemlich schwammiges von Berücksichtigung von Wünschen und betrieblichen und persönlichen Gründen.


        VG
        Guido

        • Antwort von nach 14 Tagen 1 hilfreich
          Re: Wo genau?

          Wo genau?
          Da steht nur was ziemlich schwammiges von Berücksichtigung von
          Wünschen und betrieblichen und persönlichen Gründen.


          VG
          Guido
          Hi Guido,
          wenn du dir den Text genau anschaust werden dir die Worte "dringende betriebliche Belange" doch auf gefallen sein.

          Hier ein paar Beispiele: "personelle Engpässe in Saisonbetrieben", Jahresabschlussarbeiten, krankheitsbedingte Ausfälle...

          Ich hoffe damit konnte ich euch helfen :)

          MfG
          Marcus

          • Antwort von nach 15 Tagen 1 hilfreich
            ICH habe das schon verstanden

            Hi! wenn du dir den Text genau anschaust werden dir die Worte
            "dringende betriebliche Belange" doch auf gefallen sein.
            Wo steht da GENAU, wann gewährt werden MUSS?
            Wo steht da GENAU, wann eine Sperre ZULÄSSIG ist? Hier ein paar Beispiele: "personelle Engpässe in
            Saisonbetrieben", Jahresabschlussarbeiten, krankheitsbedingte
            Ausfälle...
            ...da fallen mir noch einige andere ein... Ich hoffe damit konnte ich euch helfen :)
            Eher nicht


            VG
            Guido

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!