Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Von: , Frage gestellt am Mo, 8. Sep 2008

Liebe Wissende,

wie einfach oder schwer ist es eine Benachteiligung im Job wegen Kindern nachzuweisen?

Bsp.: eine Frau erhält ihren Job mit Leitungsfunktion nach der Elternzeit nicht mehr. Sie soll jetzt in der gleichen Abteilung, die sie vorher geleitet hat, unter einem anderen Vorgesetzten arbeiten. Man legt ihr einen neuen Vertrag vor in dem man auch noch ihr Gehalt kürzt mit dem Argument sie hätte ja jetzt keine Leitungsfunktion mehr. Sie unterschreibt den neuen Vertrag nicht und der Fall landet vor dem Arbeitsgericht.

Kann in so einem Fall auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu Anwendung kommen? Kann die Frau in so einem Fall mit einer höheren Abfindung bzw. sogar Schmerzensgeld rechen? Gibt es da in der Rechtssprechung schon Beispiele?

LG,

Jil

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Re: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

    Kann in so einem Fall auch das Allgemeine
    Gleichbehandlungsgesetz zu Anwendung kommen? Kann die Frau in
    so einem Fall mit einer höheren Abfindung bzw. sogar
    Schmerzensgeld rechen? Gibt es da in der Rechtssprechung schon
    Beispiele?
    Hallo,

    es gibt Beispiele: http://www.pr-inside.com/de/tuerkisch-schwanger-und-...

    Viele Grüße
    EK

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