Probezeit und Urlaub

Von: , Frage gestellt am Di, 9. Sep 2008

Hallo,

angenommen ein Arbeitgeber kündigt in der Probezeit mit der
vorgeschriebenen Kündigungsfrist von 14 Tagen. Rechnerisch hätte er
Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub pro Tag. Wenn er fristgerecht zum
30.09.08 am 17.09.2008 kündigt, hat er dann Anspruch auf 5 Tage
Urlaub? Oder verfällt der urlaub bei einer Kündigung in der
Probezeit?

Vielen Dank für eure Mühe.

Gruß Anna

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Probezeit und Urlaub

    Hallo,

    Wann genau (Anfangsdatum) hat der AN da denn nun angefangen? Und wie lang ist der Jahresurlaub laut Vertrag?

    MfG

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Probezeit und Urlaub

      Hi,

      begonnen am 1.8.08 und 30 Tage Jahresurlaub. Sorry, habe ich vergessen, danke für deine Mühe.
      Gruß
      Anna [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 14 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Probezeit und Urlaub

        Hi! begonnen am 1.8.08 und 30 Tage Jahresurlaub. Sorry, habe ich
        vergessen, danke für deine Mühe.
        Unter der Voraussetzung, dass tariflich nichts anderes geregelt ist:
        30/12*2=5 Tage
        http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

        Warum sollte da was verfallen (klar verfällt der Urlaub spätestens am 31.03. oder mit einer vereinbarten Ausschlussfrist, aber das ist ja hier nicht das Thema)?


        LG
        Guido

        • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Probezeit und Urlaub

          Hi,

          ich dachte vielleicht verfällt der, weil Urlaub in der Probezeit nicht genommen werden kann. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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