Probezeit und Urlaub
Von: , Frage gestellt am Di, 9. Sep 2008
Hallo,
angenommen ein Arbeitgeber kündigt in der Probezeit mit der
vorgeschriebenen Kündigungsfrist von 14 Tagen. Rechnerisch hätte er
Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub pro Tag. Wenn er fristgerecht zum
30.09.08 am 17.09.2008 kündigt, hat er dann Anspruch auf 5 Tage
Urlaub? Oder verfällt der urlaub bei einer Kündigung in der
Probezeit?
Vielen Dank für eure Mühe.
Gruß Anna
