versetzung von beamten
Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Sep 2008
guten tag,
im zuge der ganzen diskussionen um die telekom-standorte und die geplanten verlagerungen interessiert mich, inwieweit beamten und festangestellten tarifkraeften ein umzug ueber grosse entfernungen zuzumuten ist:
in urteilen findet man zahlen, dass 2,5 stunden fahrweg zum arbeitsplatz zumutbar sind, wenn aber die versetzung z.b. von koeln nach berlin stattfindet, ist ein umzug wohl zwingend noetig.
das aber bedeutet fuer den betroffenen, dass sich sein lebenspartner einen neuen job suchen muss, die kinder die schule wechseln muessen und das noch nicht abbezahlte haus unter wert verkauft werden muss.
wie vereinbart sich solch eine versetzung mit artikel 6 GG = schutz der familie??
gruss
khs
