Berechnung unbezahlter Urlaub

Von: , Frage gestellt am Mo, 15. Sep 2008

Moin von der Ostsee.

Eine Person, die ohne Arbeitsvertrag seit Jahren arbeitet und dem Tarif angeglichen bezahlt wird, nimmt eine Woche unbezahlten Urlaub.

Die normale Arbeitszeit ist Montag bis Freitag, am Wochenende wird nie gearbeitet!

Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.

Der Arbeitgeber zieht der Person jedoch 7 Tage Arbeitslohn ab, also 53,5 Stunden.

Frage, ist dies möglich. Wenn nein, wo kann man es definiert nachlesen und dem Arbeitgeber eventuell zeigen!

Danke für Antworten

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 41 Minuten 1 hilfreich
    Re: Berechnung unbezahlter Urlaub

    Hi aus dem Pott :-) Der Arbeitgeber zieht der Person jedoch 7 Tage Arbeitslohn ab,
    also 53,5 Stunden.
    Werden tatsächlich die ARBEITSSTUNDEN abgezogen, oder werden 7/30 abgezogen? Frage, ist dies möglich. Wenn nein, wo kann man es definiert
    nachlesen und dem Arbeitgeber eventuell zeigen!
    Der Arbeitgeber hat die Wahl:
    Entweder
    er rechnet nach reinen Arbeitstagen ab
    oder
    er rechnet jeden Monat mit 30tel ab
    oder
    er rechnet jeden Monat nach echten Kalendertagen ab.

    In den letzten beiden Fällen ist natürlich dann auch bei der Ermitttlung des Faktors der ganze Monat bzw. 30 Tage zu Grunde zu legen.


    LG
    Guido

    • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
      Re^2: Berechnung unbezahlter Urlaub

      Moin Guido.

      Fakt ist, alle Bedienstete arbeiten seit Jahren ohne Vertrag, werden aber angeblich nach ihm bezahlt!

      Fakt ist, im letzten Jahr wurde 1 Woche unbezahlter Urlaub mit 38,5 Stunden berechnet.

      Dieses Jahr mit 53,5 Stunden, die weniger überwiesen wurden.

      Leider kann man sich nicht auf einen Vertrag berufen!

      Kann es aber sein, dass man nach Jahren ohne Arbeitsvertrag eine Art "Gewohnheitsrechts" erlangt!

      Ich habe auch gehört, dass ein arbeiten, auch Teilzeit, ohne Vertrag gesetzteswidrig ist.

      Danke und Gruß.

      Mushti [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^3: Berechnung unbezahlter Urlaub

        Hi! Fakt ist, alle Bedienstete arbeiten seit Jahren ohne Vertrag,
        werden aber angeblich nach ihm bezahlt!
        Fakt ist, dass ein Vertrag existiert - nirgendwo ist geregelt, dass ein (unbefristeter!) Vertrag schriftlich geschlossen sein muss. Fakt ist, im letzten Jahr wurde 1 Woche unbezahlter Urlaub mit
        38,5 Stunden berechnet.

        Dieses Jahr mit 53,5 Stunden, die weniger überwiesen wurden.

        Leider kann man sich nicht auf einen Vertrag berufen!
        Schon ok, aber immer noch ist völlig unklar, wie berechnet wird. Ohne eine konkrete Berechnung (die hier nicht dargestellt werden kann), wird niemand eine Einschätzung der Situation abgeben können. Kann es aber sein, dass man nach Jahren ohne Arbeitsvertrag
        eine Art "Gewohnheitsrechts" erlangt!
        Wie gesagt: Ein Vertrag existiert. Ich habe auch gehört, dass ein arbeiten, auch Teilzeit, ohne
        Vertrag gesetzteswidrig ist.
        Das ist Unfug.


        LG
        und sorry
        Guido

        • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
          Re^4: Berechnung unbezahlter Urlaub

          Ich nochmal.

          Wenn ein Vertrag besteht, der nicht schriftlich abgefasst sein muss, kann ich mir vorstellen, dass in diesem Fall der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen gilt.

          Ist dies richtig?

          Kann der Arbeitgeber sich, die für ihn günstigen Regelungen hier herauspicken, oder gilt hier, da anderweitig kein schirftlicher Vertrag besteht, dieser für beide verbindlich?

          Danke!

          Mushti [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: Berechnung unbezahlter Urlaub

            Hi! Wenn ein Vertrag besteht, der nicht schriftlich abgefasst sein
            muss, kann ich mir vorstellen, dass in diesem Fall der
            Manteltarifvertrag für Medizinische
            Fachangestellte/Arzthelferinnen gilt.
            Deine Vorstellung in allen Ehren, aber
            FAQ:1989 Ist dies richtig?
            Pauschal: Nein! Kann der Arbeitgeber sich, die für ihn günstigen Regelungen
            hier herauspicken, oder gilt hier, da anderweitig kein
            schirftlicher Vertrag besteht, dieser für beide verbindlich?
            Es gilt, was vereinbart ist.

            Ist nichts vereinbart, gilt häufig das einfache Direktionsrecht des AG, ebenso häufig gibt es gesetzliche Grenzen, und ein Betriebsrat redet in der Regel auch noch mit (ok - in Arztpraxen ist das wohl eher selten die Regel).

            Nochmal: Dazu wäre genaue Fakten notwendig, die hier nicht besprochen werden können, dürfen und sollen.


            VG
            Guido

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: Berechnung unbezahlter Urlaub

            Hallo, ... kann ich mir vorstellen, dass in diesem Fall der
            Manteltarifvertrag für Medizinische
            Fachangestellte/Arzthelferinnen gilt.
            Haben AG und AN dessen Geltung vereinbart?
            - Es deutet bisher nichts drauf hin.
            Ist der MTV allgemeinverbindlich?
            - Nein, da bin ich mir 100%og sicher.
            Sind AG und AN jeweils in den tarifschließenden Parteien?
            - Es deutet bisher nichts darauf hin. Kann der Arbeitgeber sich, die für ihn günstigen Regelungen
            hier herauspicken, oder gilt hier, da anderweitig kein
            schirftlicher Vertrag besteht, dieser für beide verbindlich?
            Nein, der AG kann sich natürlich nicht einfach irgendwas ''rauspicken'', aber es ist ja nicht ganz klar, was vereinbart ist.

            MfG

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