Hat AG Recht auf Vorlage einer Heiratsurkunde?

Von: , Frage gestellt am Mo, 15. Sep 2008

Hallo!

Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Heirat eine Kopie der Heiratsurkunde zu überlassen, auch wenn sich der Name des Angestellten nicht ändert?
Und muss dann immer jeder verheiratete Angestellte eine Heiratsurkunde bei Einstellung dem Arbeitgeber in Kopie überlassen?

Vielen Dank für das Interesse an meiner Frage

kallitüll

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 2 hilfreich
    Umstände?

    Hi!

    Hängt an der Hochzeit die Gewährung von Sonderurlaub oder ähnlichen Vergünstigungen?
    Dann _könnte_ da ok sein (kommt auf Vereinbarungen an)

    Ansonsten sähe ich keinen Grund, warum der AG die Heiratsurkunde sichten sollte...


    LG
    Guido

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Nachtrag: Einer fällt mir ein

      Hi! Ansonsten sähe ich keinen Grund, warum der AG die
      Heiratsurkunde sichten sollte...
      Ein Grund fällt mir ein: Bei einem Minijob, der pauschal versteuert wird.
      Da würde ich aus reinem Selbsterhaltungstrieb (Stichwort: Sozialauswahl) die Heiratsurkunde auf Wunsch des Arbeitgebers einreichen.


      LG
      GUido

      • Antwort von nach 4 Tagen 2 hilfreich
        Re: Nachtrag: Einer fällt mir ein

        Hallo, Ansonsten sähe ich keinen Grund, warum der AG die
        Heiratsurkunde sichten sollte...
        Ein Grund fällt mir ein: Bei einem Minijob, der pauschal
        versteuert wird.
        Da würde ich aus reinem Selbsterhaltungstrieb (Stichwort:
        Sozialauswahl) die Heiratsurkunde auf Wunsch des Arbeitgebers
        einreichen.

        Auf einer Heiratsurkunde stehen jede Menge Daten drauf, die einen Arbeitgeber eigentlich nix angehen. Ich würde eine Meldebescheinigung des Einwohneramts vorlegen, auf dieser ist der Familienstand bestätigt.
        Sollte Eheschliessung in diesem Jahr gewesen sein, dann weisst auch die Änderung der Steuerkarte (falls vorhanden) auf den Familienstand hin (weil ohne Eheschliessung gäbe es auch keine Klasse III/IV oder V).

        Gruss Sid

    • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
      Re: Umstände?

      Hallo Guido!
      Vielen Dank für Deine Antwort! Ansonsten sähe ich keinen Grund, warum der AG die
      Heiratsurkunde sichten sollte...
      Ich habe vor kurzem erfahren, dass es Unternehmen mit religiöser Ausrichtung - etwa christlicher Kindergärten o. ä. es als Kündigungsgrund sehen könnten, wenn man "nur" standesamtlich geheiratet hat und nicht auch kirchlich und daher auch seitens solcher Unternehmen ein gesetzlicher Anspruch auf Vorlage der Heiratsurkunde(n) durch den Arbeitnehmer besteht.

      Ob das stimmt, kann ich allerdings nicht sagen, da ich noch nicht einmal weiss, wo ich das Kirchenarbeitsrecht überhaupt einsehen kann.

      Viele Grüße

      kallitüll

      • Antwort von nach 6 Tagen 1 hilfreich
        So weit geht es dann doch nicht

        HI Ich habe vor kurzem erfahren, dass es Unternehmen mit
        religiöser Ausrichtung - etwa christlicher Kindergärten o. ä.
        es als Kündigungsgrund sehen könnten, wenn man "nur"
        standesamtlich geheiratet hat und nicht auch kirchlich
        Nun - so weit geht die Sonderstellung von Tendenzbetrieben dann doch nicht!
        Sprich: Es ist korrekt, dass kirchliche Arbeitgeber nach eigenen Regeln spielen, aber DAS wäre ganz sicher kein Küdigungsgrund (was machst Du mit konvertierten Christen, die mal irgendwann islamisch geheiratet haben? - soll es geben).


        LG
        Guido

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