Urheberrecht an Programmierung als Angestellter?

Von: , Frage gestellt am Mo, 15. Sep 2008

Hallo!

Hat ein Programmierer Urheberrechte an seinen Programmen, die er im Rahmen einer Angestelltentätigkeit entworfen hat? Darf er also die Programme selbstständig weiterentwickeln und vermarkten oder der Firma die Nutzung seiner Programme sogar verbieten?
Und gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen der compilierten Software und dem bloßen Quelltext?

Es sind so viele Fragen, aber ich bin noch Anfänger in diesem Bereich,
daher würde ich über hilfreiche Kommentare in dieser Sache sehr freuen.

Viele Grüße

kallitüll

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 42 Minuten 0 hilfreich
    Re: Urheberrecht an Programmierung als Angestellte

    Abend! Hat ein Programmierer Urheberrechte an seinen Programmen, die
    er im Rahmen einer Angestelltentätigkeit entworfen hat?
    Nein. Darf
    er also die Programme selbstständig weiterentwickeln und
    vermarkten
    Nein. oder der Firma die Nutzung seiner Programme sogar verbieten?
    Nein. Und gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen der
    compilierten Software und dem bloßen Quelltext?
    Nein. Es sind so viele Fragen, aber ich bin noch Anfänger in diesem
    Bereich,
    daher würde ich über hilfreiche Kommentare in dieser Sache
    sehr freuen.
    Für all diese Dinge bekommt der AN ein Gehalt.

    GRuß
    Stefan

    • Antwort von nach 11 Stunden 2 hilfreich
      Das ist falsch

      Hallo,

      deine Antwort ist schlicht weg falsch.

      Die Urheberrechte hat stets der Urheber selbst. Diese können kraft Gesetzes nicht übertragen werden. Lediglich die Übertragung der Nutzungsrechte kann vertraglich vereinbart werden. Die Betonung liegt hier klar auf "kann". Ansonsten hat der Urheber alle gesetzlichen Rechte.

      Die Antwort auf die drei ersten Fragen lautet daher grundsätzlich "JA". Für all diese Dinge bekommt der AN ein Gehalt.
      Gruß

      S.J.

      • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
        Re: Das ist falsch

        Morgen! Die Urheberrechte hat stets der Urheber selbst. Diese können
        kraft Gesetzes nicht übertragen werden.
        OK, da habe ich ein wenig schnell geschossen. Die Antwort auf die drei ersten Fragen lautet daher
        grundsätzlich "JA".
        Grundsätzlich hast du möglicherweise recht, praktisch gibt es sowas
        nicht. Darf er also die Programme selbstständig weiterentwickeln und :vermarkten oder der Firma die Nutzung seiner Programme sogar :verbieten?
        Du meinst die Entwickler von SAP können den Verkauf verbieten?
        Wozu gibt es eigentlich das Gehalt?
        Kannst du mir einen Arbeitgeber zeigen, der Arbeitsergebnisse
        seinen Mitarbeitern überläßt?

        Gruß
        Stefan

        • Antwort von nach 19 Stunden 2 hilfreich
          Re^2: Das ist falsch

          Hallo,

          zunächt sei angemerkt, dass die ursprüngliche Frage abzielte. Dass das häufig vertraglich anders geregelt wird steht auf einem anderen Blatt. Du meinst die Entwickler von SAP können den Verkauf verbieten?
          SAP hat sicher entsprechende Klauseln in den Verträgen. Kannst du mir einen Arbeitgeber zeigen, der Arbeitsergebnisse
          seinen Mitarbeitern überläßt?
          Du glaubst gar nicht, wieviele AG solche Dinge im Arbeitsvertrag nicht regeln.

          Gruß

          S.J.

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            [MOD] Was soll das jetzt?

            Hi!

            Wieso beharrst Du eigentlich auf Deine Meinung, obgleich sie mit eindeutigem (und ausnahmsweise verständlichem) Gesetzestext widerlegt ist?


            VG
            Guido

            • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
              @ [MOD] Was soll das jetzt?

              Hallo, Wieso beharrst Du eigentlich auf Deine Meinung, obgleich sie
              mit eindeutigem (und ausnahmsweise verständlichem)
              Gesetzestext widerlegt ist?
              wo tue ich das in meinem Beitrag, auf den du hier antwortest?

              Ist das jetzt Aufgabe der Mods, die User hier zu maßregeln?

              Gruß

              S.J.

            • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
              [MOD] Cool down!

              Hi! wo tue ich das in meinem Beitrag, auf den du hier antwortest?
              Du stellst den Gesetzestext mit Deiner Anmerkung, dass viele Unternehmen eine Regelung nicht treffen (nochmal: Sie ist überflüssig) zumindest in Frage.

              Ich muss mich aber wohl entschuldigen, da Deine Antwort früher kam als die direkte Antwort auf Dein Statement von loderunner - also sorry!
              aber das Gesetz stand ganz oben schon vorher *g*

              Lass uns die Sache begraben, ok?


              Friedenspfeife reichende Grüße
              Guido, der gar nicht mehr raucht

  2. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Urheberrecht an Programmierung als Angestellte

    Hallo, Hat ein Programmierer Urheberrechte an seinen Programmen, die
    er im Rahmen einer Angestelltentätigkeit entworfen hat? Darf
    er also die Programme selbstständig weiterentwickeln und
    vermarkten oder der Firma die Nutzung seiner Programme sogar
    verbieten?
    Ja. Es sei denn, im Arbeitsvertrag ist etwas hinsichtlich der Nutzungrechte geregelt.

    Gruß

    S.J.

    • Antwort von nach 13 Stunden 2 hilfreich
      Das ist falsch

      Hallo,

      deine Antwort ist schlicht weg falsch. Hat ein Programmierer Urheberrechte an seinen Programmen, die
      er im Rahmen einer Angestelltentätigkeit entworfen hat? Darf
      er also die Programme selbstständig weiterentwickeln und
      vermarkten oder der Firma die Nutzung seiner Programme sogar
      verbieten?
      Ja. Es sei denn, im Arbeitsvertrag ist etwas hinsichtlich der
      Nutzungrechte geregelt.
      Zumindest für Computerprogramme gilt, das der Arbeitgeber _automatisch_ die Verfügungsrechte erhält, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seines Jobs diese Programme entwickelt. Es _kann_ natürlich vertraglich anders geregelt werden.

      Gruß, DW.



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