MP3 Player auf Arbeit 'Verboten'?

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Sep 2008

Hallo
In einer Firma, an denen mehrere Personen (jeder für sich) an einer (lauten) Bandanlage arbeiten hat es sich seit einiger Zeit "eingebürgert", das sich viele der Mitarbeiter MP3 Player samt Kopfhörer mitnehmen.
Dies wird von der Geschäftsleitung nicht gerne gesehen, weil sie - WENN sie mal mit der Person reden möchten - erstmal ein "Wie bitte?" als Antwort bekommen.
Nun wird den Mitarbeitern gesagt, das diese Verboten werden, wegen "Arbeitssicherheit".
Radiogeräte wurden bereits vor einigen Jahren verboten.

Nun die Frage: Sind diese MP3 Player ein "Sicherheitsrisiko" (wenn die Musik so eingestellt ist, das sie lediglich leise im Hintergrund zu hören ist, und man vor einem stehende Personen verstehen kann).

Wenn diese Geräte verboten werden, kann der Chef dann auch "Schallschutzkopfhörer" verbieten (da die Bandanlage auch eine gewisse Lautstärke besitzt)?

Danke für die Antworten

Gruß
Andreas

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Kommt darauf an - hier ja

    In einer Firma, an denen mehrere Personen (jeder für sich) an
    einer (lauten) Bandanlage arbeiten hat es sich seit einiger
    Zeit "eingebürgert", das sich viele der Mitarbeiter MP3 Player
    samt Kopfhörer mitnehmen.
    Dann ist durch diese zusätzliche Schallquelle die Gefahr gegeben, dass Alarmsignale überhört werden. Nun wird den Mitarbeitern gesagt, das diese Verboten werden,
    wegen "Arbeitssicherheit".
    Ganz genau. Radiogeräte wurden bereits vor einigen Jahren verboten.
    Dürfte einen anderen Grund haben. Für die Sicherheit am Stromnetz angeschlossene elektrische Geräte ist der Unternehmer verantwortlich, auch wenn diese das Eigentum der Mitarbeiter sind. Nun die Frage: Sind diese MP3 Player ein "Sicherheitsrisiko"
    (wenn die Musik so eingestellt ist, das sie lediglich leise im
    Hintergrund zu hören ist, und man vor einem stehende Personen
    verstehen kann).
    In diesem Falle: Ja. Wenn diese Geräte verboten werden, kann der Chef dann auch
    "Schallschutzkopfhörer" verbieten (da die Bandanlage auch eine
    gewisse Lautstärke besitzt)?
    Umgekehrt! Der Unternehmer MUSS bei mehr als 85 dBA Schallpegel Gehörschutz kostenlos anbieten und MUSS den Gebrauch von Gehörschutze ab 90 dBA von den Mitarbeitern verlangen.

    http://www.jwsl.de/bonus/sml/faq/e1-00.php?mainlnk=m...

    Und diese Grenzwerte dürften in naher Zukunft sogar sinken.


    Nein, mit Schaumstoff-Schallschutz im Gehörgang kann man sich im Lärm sogar besser unterhalten!


    Gruß

    Stefan

    • Antwort von nach 33 Minuten 1 hilfreich
      Re: Kommt darauf an - hier ja

      Dann ist durch diese zusätzliche Schallquelle die Gefahr
      gegeben, dass Alarmsignale überhört werden.
      Alarmsignale gibt es keine in der Firma.
      Jedenfalls wurden in den letzten 8 Jahren keine solche Alarmsignale gehört :)

      • Antwort von nach 21 Stunden 1 hilfreich
        Re^2: Kommt darauf an - hier ja

        Hallo!

        Ob die Begründung "Arbeitssicherheit" wirklich stichhaltig ist kann sogar dahingestellt bleiben.
        Fakt ist eben, der Arbeitgeber hat das Weisungs- und Direktionsrecht und kann daher sehr vieles vorgeben oder verbieten. Er kann die Kleidung vorschreiben (bei Banken oft Anzugzwang und Jeansverbot), er kann technische Geräte verbieten (z.B. Handy mit Fotofunktion bei Automobilhersteller wegen Erlkönig) oder eben sogar Benimmregeln erlassen (Gastronomie/Hotel) und Körpermasse vorgeben (Flugbegleiter).

        Die Begründung muß sich natürlich aus der Arbeit ergeben und darf mit dem Grundgesetz nicht kollidieren - aber ein Recht aus MP3-Player gibt es halt nicht.


        Ciao
        Garrett

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