3Arbeitstage pro Woche = Wieviel Urlaub?

Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Sep 2008

Tach auch. :)

Wollte mal folgende Rechnung aufmachen, wenn jemand 3Tage die Woche arbeitet. Do(~12h) Fr(~9h) und Sa(~10h) (3tage/31h) Wie viel Urlaubsanspruch hat dann der Arbeitnehmer mit einem festen Arbeitsvertrag? Ist es unerheblich ob dieser in der Gastronomie Arbeitet?

Man nehme mal an der Arbeiter bekäme (wie es in seinem Arbeitsvertrag steht) nur 12Urlaubstage, gäbe es für ihn eine andere Möglichkeit diese (evtl falsche?) Regelung verbieten zu lassen ohne selbst via Anwalt dagegen anzugehen? (Weil das zu 100% für den Arbeitnehmer die Kündigung aus fadenscheinigen Gründen zur folge hätte)

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Minuten 1 hilfreich
    Re: 3Arbeitstage pro Woche = Wieviel Urlaub?

    Hi! Wollte mal folgende Rechnung aufmachen, wenn jemand 3Tage die
    Woche arbeitet. Do(~12h)
    Der AN sollte dem AG mal den hier
    http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
    unter die Nase reiben. Fr(~9h) und Sa(~10h) (3tage/31h) Wie
    viel Urlaubsanspruch hat dann der Arbeitnehmer mit einem
    festen Arbeitsvertrag?
    Naja - da Du zum vertraglichen Urlaub bei Vollzeit nichts sagst, muss man auf das BUrlG zurückgreifen.
    Da steht was von 24 WERKtagen (alle Tage von MO-SA, unabhängig, ob gearbeitet wird) oder besser 4 Wochen.

    12 Tage / 3 x 5 (bei normaler 5-Tg-Woche) = 20 Tage (passt also)
    12 Tage / 3 x 6 (bei 6-Tage-Woche) = 24 Tage, und somit genau das, was im BUrlG steht. Man nehme mal an der Arbeiter bekäme (wie es in seinem
    Arbeitsvertrag steht) nur 12Urlaubstage, gäbe es für ihn eine
    andere Möglichkeit diese (evtl falsche?) Regelung verbieten zu
    lassen ohne selbst via Anwalt dagegen anzugehen? (Weil das zu
    100% für den Arbeitnehmer die Kündigung aus fadenscheinigen
    Gründen zur folge hätte)
    Die Regelung IST nicht falsch, weshalb der AN sich den Gang zum Anwalt und/oder ArbG sparen kann.


    LG
    Guido

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