Re^3: Pflicht zum Betriebsarzt?
Hallo Awful Annie,
Aber was wäre, wenn der AN genau dieses anzweifelte (ich meine
die vom Betriebsarzt attestierte mangelnde Tauglichkeit)?
Der Patient selber müsste ja vom Arzt Auskunft bekommen können. auf welcher Basis bzw. welcher Diagnose sein ''Urteil'' genau beruht.
Der Doc nun erhöbe massiv und mit allen ihm zu Gebote
stehenden Mitteln Einwände gegen die nun festgestellte
mangelnde Tauglichkeit, da er der Meinung wäre, eine evtl.
Ansteckungsgefahr der ihm anvertrauten Patienten sowie seiner
Kollegen wäre angesichts fehlender Gelegenheit zum Austausch
von Körperflüssigkeiten nicht gegeben.
Dazu kann ich nichts sagen, weil das Beispiel schon recht spreziell ist. Es kommt aber doch nicht nur auf die Meinung des Patienten/AN an, sondern vermutlich (auch) darauf, was für die verschiedenen Bereiche relevant ist. Wäre der Anästesist ein Arbeiter an ner Machine käme a) vermutlich kein Betriebsarzt darauf ihn auf HIV zu testen und b) wär es an ner Maschine (noch weniger als im Umgang mit Patienten) nicht relevant. Kommt also immer auf den Einzelfall an und die zugehörigen Umstände.
Gesetzt den Fall, der Anästhesist verlöre den hernach
angestrengten Prozeß gegen seinen AG, wäre die Frage des
Ursprungsposters nicht irgendwie gerechtfertigt?
Setzt du jetzt voraus, dass der Betriebsarzt vom Patienten selber Diagnosen erfährt, nach denen er bei normaler [Routine]-Untersuchung gar nicht gefragt hätte ... oder in welche Richtung geht das?
MfG