3. Oktober Feiertag, freier Tag

Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Sep 2008

Hallo,

ich weiss sicherlich wird die Überschrift nicht sonderlich viel aussagend sein, leider ist mir eine bessere nicht eingefallen.

Nun zum Thema:

Azubi im Einzelhande (Tarifvertrag Einzelhandel NRW), hat eine 6 Tage Woche (Montag bis Samstag), wobei er jede Woche einen Tag davon frei kriegt, damit er tatsächlich dann 5 Tage arbeitet.

So nun steht ja der 3. Oktober als Feiertag (Tag der Deutschen Einheit) vor der Tür und der freie Tag der ihm zusteht wird auf den Feiertag gelegt. Ist das so rechtens? Meine mal da was anderes gehört zu haben.

Ich habe mich versucht da bissen schlau zu machen über google, leider ohne den gewünschten Erfolg, vielleicht kann mir hier einer helfen?
Ich bedanke mich für eure Hilfe schonmal jetzt.

Gruß Xaz

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
    Re: 3. Oktober Feiertag, freier Tag

    hi Xaz,

    leider fehlt mir dazu ein Link um das zu untermauern, aber der Azubi sollte diese Woche 3 Tage frei Bekommen, bzw, den dritten Tag wann anders abfeiern können. Denn Feiertag ist nicht ein normaler "freier Tag" sondern eben ein Feiertag.

    cu naseweis

    • Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: 3. Oktober Feiertag, freier Tag

      Hallo, leider fehlt mir dazu ein Link um das zu untermauern, aber der
      Azubi sollte diese Woche 3 Tage frei Bekommen, bzw, den
      dritten Tag wann anders abfeiern können. Denn Feiertag ist
      nicht ein normaler "freier Tag" sondern eben ein Feiertag.
      setz den Gedanken mal in Bezug auf Teilzeitkräfte fort, ein oder zwei Tage pro Woche nicht arbeiten.

      Gruß
      Christian

    • Antwort von nach 10 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: 3. Oktober Feiertag, freier Tag

      Hi!

      Und wenn die beiden Weihnachtsfeiertage auf ein Wochenende fallen, werden sie auch "nachgeholt", oder wie?

      Sorry, aber Deine Aussage ist falsch.


      VG
      Guido

      • Antwort von nach 10 Stunden 2 hilfreich
        Re^3: 3. Oktober Feiertag, freier Tag

        Ne, da ist ja Wochenende und kein Arbeitstag. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 11 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: 3. Oktober Feiertag, freier Tag

          Ne, da ist ja Wochenende und kein Arbeitstag.
          ...und ein rollierender freier Tag ist nichts anderes...

          Deutliches Beispiel: Der Azubi hat eine 5-Tage-Woche, Mo-Do & Sa.
          Wenn dann ein Feiertag auf einen Freitag fällt, hat der Azubi schlicht Pech (so, wie der AN, der am Wochenende nicht arbeitet bei Feiertagen am Samstag Pech hat) - nicht anders ist es bei rollierenden freien Tagen.


          VG
          Guido

          • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: 3. Oktober Feiertag, freier Tag

            Hi,

            damit währe der Azubi aber schlechter gestellt alls alle anderen ANs, deshalb ist dies sicherlich anders. habe früher in einen Betrieb mit einer 7 Tagewoche gearbeitet, demnach hätten dann die ANs ja immer pech gehabt und bei guter Dienstplanung nie einen Feiertag gehabt.

            Wie gesagt, leider weiss ich nicht mehr wo man diese Regelung Findet, Aber ein Variabler Freier Tag kann nicht auf einen Feiertag gelegt werden.

            Aber warum diskutieren, warten wir doch einfach mal auf jemanden der Quellenangaben machen kann.

            cu

            • Antwort von nach 13 Stunden 4 hilfreich
              Re^6: 3. Oktober Feiertag, freier Tag

              Hi, damit währe der Azubi aber schlechter gestellt alls alle
              anderen ANs,
              Nein, wäre er nicht deshalb ist dies sicherlich anders.
              Nein, ist es nicht habe früher
              in einen Betrieb mit einer 7 Tagewoche gearbeitet, demnach
              hätten dann die ANs ja immer pech gehabt und bei guter
              Dienstplanung nie einen Feiertag gehabt.
              Natürlich kann man nicht den Dienstplan an den Feiertagen ausrichten, deshalb ja auch meine Frage nach dem System.
              Wenn jemand bspw. nur an "geraden" Werktagen arbeitet, dann wird er nie in den Genuss eines 1. Weihnachtsfeiertags, eines 1. Mai, eines Tag der Deutschen Einheit, eines Allerheiligen kommen - und das wäre sogar nicht angreifbar.

              Wenn jemand rollierend in der ersten Woche den Montag, in der zweiten den Dienstag, in der dritten den Mittwoch, etc. frei hat, dann hat er schlicht Pech gehabt, wenn an diesen Tagen ein Feiertag ist.

              Nur bei offensichtlicher Willkür des Arbeitgebers kann hier von einer Benachteiligung die Rede sein. Wie gesagt, leider weiss ich nicht mehr wo man diese Regelung
              Findet, Aber ein Variabler Freier Tag kann nicht auf einen
              Feiertag gelegt werden.
              Wenn Du es doch nicht weißt, warum beharrst Du dann auf Deine falschen Behauptungen? Hier ist ein EXPERTENforum... Aber warum diskutieren, warten wir doch einfach mal auf
              jemanden der Quellenangaben machen kann.
              Bitte:
              http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html


              VG
              Guido

      • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: 3. Oktober Feiertag, freier Tag

        Hi!
        Hallo auch,
        Und wenn die beiden Weihnachtsfeiertage auf ein Wochenende
        fallen, werden sie auch "nachgeholt", oder wie?

        Sorry, aber Deine Aussage ist falsch.
        für D ja, in Luxemburg ist es tätsächlich so, das wenn ein Feiertag auf den Sonntag fällt die AN am Montag frei haben.

        Herzliche Grüße aus Trier
        der DOC

        VG
        Guido

        • Antwort von nach 16 Stunden 1 hilfreich
          Naja ok - aber hier ist ja nunmal deutsches Recht

          Hi! für D ja, in Luxemburg ist es tätsächlich so, das wenn ein
          Feiertag auf den Sonntag fällt die AN am Montag frei haben.
          OK, Luxemburg habe ich nüchtern bislang noch nicht erlebt (wäre mal eine Reise OHNE Weinprobe ganz sicher wert *g*), aber um luxemburguisches Recht geht es hier ja nun mal nicht...


          VG
          Guido



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