Bayerischer Personalrat

Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Sep 2008

Darf ein bayerischer Personalrat ohne Mitbestimmung innerhalb der eigenen Dienststelle - ohne Wechsel des Dienstortes - aber mit Zuweisung einer in wesentlichen Punkten neuen Aufgabe einfach umgesetzt /versetzt werden?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 53 Minuten 0 hilfreich
    Re: Bayerischer Personalrat

    ERGÄNZUNG:

    Das Gehalt soll nicht gekürzt werden. Muss dem betroffenen Personalratsmitglied diese Umsetzung/Versetzung schriftlich mitgeteilt werden oder reicht es aus, dass der zuständige Abteilungsleiter dies nur mündlich anordnet? Wer kann vielleicht auch auf das BayPVG verweisen?

    • Antwort von nach 20 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Bayerischer Personalrat

      Hallo Kollege,

      kenne das BayPVG nicht. Meine Erfahrung sagt mir aber, dass eine Umsetzung/ Versetzung, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch, möglich ist.

      Einschränkung:

      Das PR-Mitglied würde aufgrund der Versetzung seine Mitgliedschaft im PR verlieren. Könnte sein, wenn dies mit dem Wechsel des Arbeitsortes verbunden ist und er dadurch nicht mehr Mitglied eines örtlichen PR wäre. Dann geht das nach meiner Meinung nur mit Einverständnis des PR-Mitglieds. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 9 Stunden 1 hilfreich
    Re: Beamter oder Angestellter?

    Darf ein bayerischer Personalrat ohne Mitbestimmung innerhalb
    der eigenen Dienststelle - ohne Wechsel des Dienstortes - aber
    mit Zuweisung einer in wesentlichen Punkten neuen Aufgabe
    einfach umgesetzt /versetzt werden?
    Warum nicht?
    zumindest als Beamter hatte man noch nie einen Anspruch drauf ewig am gleichen Schreibtisch zu sitzen und die nächsten 45 Jahre dasselbe zu tun.

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