Nachfolger einarbeiten
Von: , Frage gestellt am Do, 25. Sep 2008
Hallo liebe Leute,
gibt es eine gesetzliche Regelung dazu ob ein Arbeinehmer dazu verpflichtet ist seinen Nachfolger anzulernen wenn er gekündigt hat (in der Zeit wo er noch im Betrieb ist)?
Oder kann man sich ggf. auf die Stellenbeschreibung und die vertraglich geregelten Aufgaben berufen?
Ich kenne Fälle in denen die Firmen den Mitarbeitern die gekündigt haben für die Einarbeitung des Nachfolgers zusätzliches Geld gezahlt haben. Deshalb die Annahme dass das evtl. nicht selbstverständlich ist...
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten und
Gruss,
Susi
