Haus- bzw. Zutrittsverbot bei Arbeitgeberwechsel
Von: , Frage gestellt am Fr, 26. Sep 2008
Bitte dringend um Hilfe in folgendem Fall: Person Anna hat einen befristeten Teilzeitjob bei Firma "XXX" als Cafe-Bedienung in einem Flughafengebäude. Anna wechselt nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Firma "XXX" zu neuer Firma "OOO". Kündigunsgrund von Anna an Firma "XXX" ist fehlende Lohnzahlung. Anna bekommt ein Angebot von Firma "OOO", die im selben Haus (im besagtem Flughafen) dort Räumlichkeiten für ein Cafe angemietet hat und dieses Cafe gemeinsam mit Firma "XXX" betreibt. Anna bediente bis vor einigen Tagen die Gäste der Firma "XXX" und ab sofort erhält sie ein Angebot von Firma "OOO" im selben Cafe weiter nun die Gäste von "OOO" zu bedienen. Anna nimmt das Angebot an und erhält postwendend von Firma "XXX" ein schriftliches Hausverbot ("...für Räumlichkeiten der Firma XXX ...") jedoch ohne weitere Begründung von "XXX"! Firma "XXX" und "OOO" bewirtschaften wie beschrieben die selben Räumlichkeiten - das Cafe. Der Hintergrund des Hausverbotes ist klar: Anna soll nicht die Kunden von Firma "XXX" zu Firma "OOO" ziehen. Firma "XXX" benennt es im Anschreiben "Zutrittsverbot für unsere Räumlichkeiten" und weiter "Hiermit fordern wir Sie auf, dieses Hausverbot zu beachten". Wie soll sich "Anna" verhalten? Gilt das Hausverbot - bzw. das Zutrittsverbot? Was bedeutet Haus - Zutrittsverbot und gilt es dann für den gedmaten Restaurantbereich bzw. das Flughafengebäude.? Muss man einen Grund für ein Haus- bzw. Zutrittseverbot nennen? WIR DANKEN GANZ HERZLICH FÜR IHRE HILE! VIELEN DANK!!!!
