Re: Klausel im Arbeitsvertrag
Hallo,
ein Wettbewerbsverbot, auch ein nachvertragliches, ist prinzipiell durchaus zulässig (§§ 74, 75 HGG iVm GewO). Wettbewerbsverbote sollen dazu dienen, während und nach dem Arbeitsverhältnis den Prinzipal vor Konkurrenz und Verdrängungswettbeewerb zu schützen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers sowie die Aushhandlung einer Karenzvergütung, die schriftlich fixiert auszuhändigen ist. Ferner ist neben der zeitlichen (früher drei, heute 2 Jahre) auch die sachliche Ebene zu betrachten wie z.B räumlicher Umkreis (ca 50. km), Kundenstamm und Tätigkeitsfeld.
Stellen wir uns einmal vor, Du würdest mich einstellen, (selbstverständlich nur für ein exorbitant hohes Gehalt)und ich erlerne bei Dir die Feinheiten der Vertriebswege im Elektronikmarkt. Nun kopiere ich Deine Kundenkartei um nach Vertragslaufzeit meinen eigenen Laden aufzumachen. Nun gehe ich mit meinem neuen Laden zu Deinen Kunden, stelle mich vor und bewerbe meine Artikel: "Marko-Elektronik ist doof, Cleaner-Elektronik ist viel mehr guterer und am doppeltsten billig". So binde ich deine Kunden und verkaufe die gleichen Produkte, folglich gehst du in die Insolvenz. Wärst Du sauer?
Durchaus dürfte ich allerdings die gleichen Produkte beispielsweise in einem gänzlich anderen Teil der Republik verkaufen oder mich als Vertriebler in einem anderen Markt verdingen und beispielsweise Kuckucksuhren verkaufen.
Die anwaltliche Prüfung empfiehlt sich somit bei prinzipieller Zulässigkeit hinsichtlich der Punkte Dauer des Verbots, Höhe der Entschädigung, zeitliche und sachliche Eingrenzung.
MFG
CLEANER